Prozess im Mordfall Susanna beginnt
12. März 2019Noch ist Ali B. nicht verurteilt. Die Tat hat der mittlerweile 22-jährige Angeklagte allerdings bereits gestanden: Der abgelehnte Asylbewerber hat im Mai 2018 im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim die 14-jährige Susanna F. erwürgt. Die Leiche der Schülerin war am 6. Juni in einem Waldstück gefunden worden. Nun wird Ali B. vor dem Landgericht Wiesbaden der Prozess gemacht.
Der Mordfall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. An ihm hatte sich nicht nur erneut die Debatte über den Umgang mit straffälligen Asylbewerbern entzündet, sondern ebenfalls der Streit über die Flüchtlingspolitik der Großen Koalition sowie die Überforderung von Justiz und Polizei.
Während damals die AfD in Mainz und Wiesbaden "Mahnwachen" und "Trauermärsche" organisierte, wehrten sich andere Gruppen gegen die politische Instrumentalisierung der Straftat und die damit verbundene Radikalisierung und Polarisierung. Der Mordfall löste auch deshalb eine große politische Debatte aus, weil der Angeklagte Ali B. bereits zuvor auffällig geworden und der Polizei bekannt gewesen sein soll.
Als sich Ali B. samt Familie dann nur wenige Tage nach dem Tod von Susanna F. mit Hilfe von falschen Passierscheinen in seine Heimat absetzte, drohte ein handfester politischer Skandal. DW-Reporter Jaafar Abdul Karim gelang es damals, mit der Mutter des Tatverdächtigen im Irak Kontakt aufzunehmen.
Erst nach seiner Festnahme durch irakische Sicherheitskräfte und der anschließenden Überstellung an die deutsche Polizei beruhigte sich die Lage. Dieter Romann, Chef der Bundespolizei, holte Ali B. damals begleitet von mehreren GSG-9-Beamten und einer Ärztin in Erbil ab.
Nach seiner Rückkehr in Deutschland gestand Ali B. den Mord. Den Vorwurf der Vergewaltigung allerdings bestreitet er bis heute. Seit dem 10. Juni 2018 sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt in Untersuchungshaft.
In einem zweiten Strafverfahren, das am 19. März vor dem Landgericht Wiesbaden beginnt, wird Ali B. erneut der Vergewaltigung beschuldigt. In dem zweiten Prozess geht es um die zweifache Vergewaltigung einer Elfjährigen, die er gemeinsam mit einem 14-jährigen Mitangeklagten begangen haben soll.
Hätte die Tat verhindert werden können?
Im Mordfall Susanne gibt es unmittelbar vor dem Beginn des Prozessauftaktes neue Erkenntnisse. Nach einem Bericht des Südwestrundfunks (SWR), der sich auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft stützt, soll die 14-Jährige vor ihrem Tod per Textmitteilung über ihr Handy eine Freundin über ihre Notlage informiert haben.
Die Mainzer Anwältin Petra Kaadtmann, die Susannas Mutter im Prozess vertritt, erklärte gegenüber dem SWR: "Diese Freundin hat weder die Polizei noch die Mutter von Susanna angerufen (...). Wenn das geschehen wäre, (…) wäre es möglich gewesen, die Tat zu verhindern." Die Mutter des Opfers hatte bereits zuvor bei Facebook gegen die Freundin ihrer Tochter schwere Vorwürfe erhoben.
Mit einem Urteil im Mordfall Susanna wird Ende Mai gerechnet. Im Falle seiner Verurteilung könnte Ali B. in den Irak abgeschoben werden. Zwar gilt seit 2006 ein weitreichender Abschiebestopp in den Nordirak. Ausgenommen davon sind nur kurdische Iraker, die verurteilte Straftäter und sogenannte Gefährder sind. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Ali B. zumindest die Hälfte seiner Haftstrafe in Deutschland verbüßen müsste.