1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Wie die Abschiebung von Ali B. wirklich ablief

16. Juni 2018

Ob der Chef der Bundespolizei bei der Ergreifung des mutmaßlichen Mörders der 14-jährigen Susanna rechtliche Grenzen mißachtet hat, dürfte bei dem Prozess eine Rolle spielen. "Der Spiegel" berichtet über neue Details.

https://p.dw.com/p/2zf8V
Deutschland, Wiesbaden: Todesfall Susanna - Tatverdächtiger kommt in U-Haft
In Deutschland angekommen: Ali B., der Verdächtige im Mordfall SusannaBild: picture-alliance/dpa/H. Bratic

Bei der Abschiebung des Verdächtigen im Fall Susanna aus dem Nordirak hat sich Bundespolizeichef Dieter Romann nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" auf einen Präzedenzfall berufen. Demnach verwies Romann im Telefonat mit dem Innen-Staatssekretär Hans-Georg Engelke auf die Abschiebung des KZ-Wächters John Demjanjuk aus den USA nach Deutschland. Dieser war auf der Grundlage eines internationalen Haftbefehls in einem Lazarettflugzeug aus den USA nach München gebracht worden. Demjanjuk legte damals vergeblich Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein und wurde später als Holocaust-Mittäter verurteilt.

Das Flugzeug doch verlassen

Das Bundesinnenministerium wollte diesen Punkt auf Anfrage gegenüber der Deutschen Presse-Agentur weder bestätigen noch dementieren. Anders als vorher dargestellt, verließ Romann bei der Reise in den Irak das Flugzeug aber sehr wohl, wie das Ministerium nun bestätigte. Mit der vorigen Auskunft "Die Bundespolizei hat das Flugzeug nicht verlassen" seien nur sogenannte "Exekutivkräfte" gemeint gewesen, also jene Beamten, die Ali B. überführten, hieß es. Romann habe das Flugzeug hingegen "aus protokollarischen Gründen" mit zwei Angehörigen seines Leitungsstabs verlassen und mit hochrangigen Vertretern der regionalen Sicherheitsbehörden und dem Innenminister der Regionalregierung gesprochen. 

Dieter Romann
Dieter Romann, Chef der BundespolizeiBild: BMI/dapd

Die 14-jährige Susanna aus Mainz wurde den Ermittlungen zufolge im Mai in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht. Der Verdächtige Ali B. konnte sich zunächst in den Irak absetzen, wurde dort aber gefasst und von der Bundespolizei nach Deutschland überführt. Rechtsexperten sehen das mit Skepsis. Auch die irakische Zentralregierung in Bagdad kritisierte die Übergabe an Deutschland als Rechtsverstoß, da es kein Auslieferungsabkommen zwischen dem Irak und Deutschland gebe. Wenn sich Ali B. vor Gericht verantworten muss, dürfte dieser Punkt in dem Verfahren eine Rolle spielen.

ml/rk (dpa, Spiegel.de)