Weiterer Verdacht gegen Ali B.
3. Juli 2018Der Verdacht habe sich erhärtet, dass Ali B. im März eine Elfjährige in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden vergewaltigt habe, teilte die Wiesbadener Staatsanwaltschaft mit. Gemeinsam mit einem anderen Tatverdächtigen soll er sich im Mai erneut an dem Mädchen vergangen haben.
Der aus dem Irak stammende Ali B. wurde bereits im Mai verdächtigt, das Mädchen vergewaltigt zu haben. Der Verdacht ließ sich aber laut früheren Angaben der Ermittler zunächst nicht erhärten.
Seit Juni in U-Haft
Die Staatsanwaltschaft wollte noch am Dienstag Haftbefehl gegen Ali B. wegen zweifacher Vergewaltigung beantragen. Er sitzt seit Juni in Untersuchungshaft. Bei dem anderen Tatverdächtigen handelt es sich demnach um einen Afghanen, der im Mordfall Susanna bislang als Zeuge gilt. Durch seinen Hinweis war die Polizei auf die Spur von Ali B. gekommen.
Gegen den Afghanen wurde am Montag Haftbefehl erlassen. Er ist den Ermittlern zufolge aber nicht wie zunächst angenommen 13 Jahre, sondern bereits 14 Jahre alt. Damit ist er strafmündig.
Tötung gestanden, Vergewaltigung bestritten
Die Leiche der 14-jährigen Susanna aus Mainz war Anfang Juni, zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens, gefunden worden. Die Jugendliche wurde vergewaltigt und getötet. Ali B. gestand die Tötung des Mädchens, bestritt jedoch eine Vergewaltigung.
Der Fall sorgte für hitzige Debatten. Ali B. hatte sich mit seinen Eltern und Geschwistern Anfang Juni in den Irak abgesetzt. Dort wurde er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen und in Begleitung der Bundespolizei per Flugzeug zurück nach Deutschland gebracht.
Zweifel an Alter
Ali B. war im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen, sein Asylgesuch wurde im Dezember 2016 abgelehnt. Seither lebte er in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden. Als Konsequenz aus dem Mordfall Susanna forderte unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schnellere Abschiebungen.
Unklarheit bestand noch über das genaue Alter von Ali B. Zunächst hieß es, der Tatverdächtige sei 20 Jahre alt. Später teilte die Wiesbadener Staatsanwaltschaft mit, er könnte zur Tatzeit bereits 21 Jahre alt gewesen sein. Die Ermittler beriefen sich auf Angaben des irakischen Generalkonsulats.
Das genaue Alter könnte juristisch wichtig sein, weil bis zum Ende des 21. Lebensjahrs ein Prozess nach dem Jugendstrafrecht in Frage käme. Das ist allerdings nicht zwingend. Bei Verdächtigen zwischen 18 und 20 Jahren ist dies nur eine Möglichkeit.
gri/se (afp, dpa)