Schadenersatz für die Deutsche Bahn
29. April 2013Neuigkeiten im Schienenkartell-Fall: Wie die Deutsche Bahn am Montag in Berlin mitteilte, einigte sich der bundeseigene Konzern mit dem österreichischen Hersteller Voestalpine auf die Zahlung von Schadenersatz. Die "Süddeutsche Zeitung" nannte eine Summe von rund 50 Millionen Euro. Auch Voestalpine-Sprecher Peter Felsbach bestätigte die Einigung mit der Bahn, ohne weitere Einzelheiten zu nennen. Die Bahn will die Ansprüche gegen die anderen Kartellbeteiligten, darunter vor allem ThyssenKrupp, in einem Schadenersatzprozess vor dem Landgericht Frankfurt weiterverfolgen.
Illegale Preisabsprachen
Die am Kartell beteiligten Firmen sollen jahrelang Preise für Schienen und Weichen abgesprochen haben. Ende vergangenen Jahres war die Bahn schließlich gegen einige der Unternehmen vor Gericht gezogen und hatte 550 Millionen Euro Schadenersatz gefordert. Die Klage richtet sich der Bahn zufolge gegen Gesellschaften von ThyssenKrupp, den tschechischen Hersteller Moravia Steel, Vossloh und gegen den ehemaligen Eigentümer der Vossloh-Tochtergesellschaft Stahlberg Roensch GmbH. Voestalpine war nach eigenen Angaben nicht von der Klage betroffen.
Zuvor hatte das Bundeskartellamt den Firmen für ihre Absprachen bei Schienenlieferungen an die Deutsche Bahn bereits eine Strafe von insgesamt 124,5 Millionen Euro aufgebrummt. Der Löwenanteil entfiel mit 103 Millionen Euro auf ThyssenKrupp. Voestalpine hatte sich den Ermittlern als Kronzeuge angedient und musste damals 8,5 Millionen Euro bezahlen. Der österreichische Konzern hatte für Bußgelder, Schadenersatzforderungen und die Schließung eines Schienenwerks in Duisburg insgesamt 205 Millionen Euro zurückgestellt. Ein separates - voraussichtlich kleineres - Verfahren wegen Absprachen bei Schienenlieferungen an Privatbahnen läuft noch.
Freude in Berlin
In Regierungskreisen in Berlin werde die Einigung zwischen der Bahn und Voestalpine als "großer Erfolg" bezeichnet, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Dadurch steige der Druck auf die anderen Kartellmitglieder, ebenfalls die entstandenen finanziellen Schäden zu begleichen. Ein großer Teil des Schadenersatzes geht laut SZ an die Bundesregierung und zahlreiche Bundesländer, die das Schienennetz mit staatlichen Mitteln fördern und somit zu den Mitgeschädigten zählen.
rbr/qu (dpa, afpd, rtr)