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Bahn darf Schienen behalten

28. Februar 2013

Die Deutsche Bahn darf nach einem Gerichtsurteil ihr Schienennetz in behalten. Der Europäische Gerichtshof wies damit eine Klage der EU-Kommission ab.

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Der ICE 3, ein Zug der Deutschen Bahn (Foto: picture alliance)
Bild: picture alliance/J.W.Alker

Die Bahn-Tochtergesellschaft DB Netz, der das Schienennetz in Deutschland gehört, darf mit dem Urteil weiter Teil des Bahn-Konzerns bleiben. Nach Ansicht des Gerichts verfüge die Netz-Tochter über eine "Rechtspersönlichkeit" und eigene Organe und Mittel, die sie vom Konzern unterscheiden. Auch die Gebühren für die Nutzung des Schienennetzes beanstandeten die Richter nicht.

Die EU-Kommission hatte argumentiert, der Bahn-Konzern und seine Netz-Tochter seien zu eng miteinander verflochten. Seit einigen Jahren müssen innerhalb der Europäischen Union der Bahnbetrieb und das Schienennetz getrennt sein, damit mehr Konkurrenz möglich ist.

Das Gericht wies auch die Klage ab, die sich gegen eine ähnliche Organisation der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) richtete. Es erklärte jedoch die Rechtsvorschriften in Spanien und Ungarn hinsichtlich der Trennung von Bahnbetrieb und Schiene für illegal.

Streitthema Netz

Innerhalb Deutschlands sorgt das Schienennetz seit Jahren für Streit. Die FDP, Juniorpartner in der Regierungskoalition von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), möchte das Netz ganz von der Deutschen Bahn abtrennen, um mehr Wettbewerb zu erzeugen. Dagegen wehrt sich Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Das Netz wird jährlich mit 2,5 Milliarden Euro aus Steuergeldern subventioniert.

Für die Nutzung müssen die Bahnbetreiber Gebühren zahlen - sowohl die Bahn selbst als auch ihre privaten Konkurrenten. Sind die Gebühren hoch, profitiert die Bahn dennoch, weil die Netz-Tochter zum Konzern gehört. Die Netzsparte soll in den nächsten Jahren zum wichtigsten Gewinnbringer des Bahnkonzerns werden.

bea/qu (reuters, dpa, afp)