Loveparade: Kein Geld für Feuerwehrmann
28. September 2015Ein Feuerwehrmann ist fünf Jahre nach seinem Einsatz bei der Loveparade-Tragödie mit einer Klage auf Entschädigung und Schmerzensgeld gescheitert. Nur unmittelbar Verletzte hätten solche Ansprüche, urteilte das Landgericht Duisburg. Das gelte in der Regel nicht für Menschen, die den Tod oder die Verletzung von anderen nur miterlebt haben. Nach Ansicht der Richter gehören belastende Situationen und darauf möglicherweise folgende psychische Erkrankungen zum Berufsrisiko eines Feuerwehrmanns. Zudem hafte gegebenenfalls der Dienstherr, nicht aber der mögliche Verursacher.
Es ist der erste Zivilprozess im Zusammenhang mit der Loveparade-Katastrophe. Am 24. Juli 2010 waren während des Techno-Festivals bei einer Massenpanik 21 Menschen ums Leben gekommen und etwa 500 verletzt worden. Hunderte Besucher sind bis heute traumatisiert. Auch der 53 Jahre alte Feuerwehrmann gab an, seit seinem Einsatz während des Unglücks an posttraumatischen Belastungsstörungen zu leiden. Deshalb hatte er vom Loveparade-Veranstalter, dem Geschäftsführer und dem Land Nordrhein-Westfalen 90.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert.
Strafrechtliche Aufarbeitung dauert an
Der Kläger sagte nach dem Urteilsspruch, dass er ihn so nicht akzeptieren könne. Er sei zur Feuerwehr gegangen, um Menschen zu helfen, und nicht, um in den Krieg zu ziehen. So habe sich sein Einsatz bei der Loveparade angefühlt. Seine Anwältin kündigte an, Berufung einzulegen. Neben diesem Verfahren sind sieben weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig.
Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung prüft das Gericht dagegen noch, ob es die Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters zulässt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Ihrer Ansicht nach war das Sicherheitskonzept für die Veranstaltung falsch geplant.
Ba/sc (dpa, rtr)