Loveparade-Katastrophe landet doch vor Gericht
24. April 2017Die Katastrophe von Duisburg 2010 wird nun doch in einem Strafprozess aufgearbeitet. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht angeordnet, wie ein Sprecher mitteilte. 2010 waren bei einer Massenpanik an einem Tunnel im Eingangsbereich des Loveparade-Geländes in Duisburg 21 Menschen ums Leben gekommen. Mehr als 650 Besucher der Techno-Großveranstaltung wurden verletzt.
Die Staatsanwaltschaft erhob vor zweieinhalb Jahren Anklage gegen insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Loveparade-Veranstalters. Doch im April 2016 wies das Landgericht Duisburg die Anklagen gegen die Beschuldigten zurück und begründete die Entscheidung mit mangelnden Erfolgsaussichten. Dagegen legten die Staatsanwaltschaft und verschiedene Nebenkläger Beschwerde ein.
OLG Düsseldorf geht von Verurteilung der Angeklagten aus
Das Oberlandesgericht hält eine Verurteilung der Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung im Gegensatz zum Landgericht für hinreichend wahrscheinlich. Das Ermittlungsergebnis lege nahe, dass die unzureichende Dimensionierung und die Ausgestaltung des Ein- und Ausgangssystems bei der Loveparade 2010 zu der Katastrophe geführt haben, erklärte der Sprecher in Düsseldorf weiter.
Das Gutachten des Sachverständigen Keith Still sei entgegen der Annahme des Landgerichts in der Hauptverhandlung verwertbar. Von einer Befangenheit und Voreingenommenheit des Gutachters sei nicht auszugehen. Auch sieht der Senat keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Einflussnahme auf den Sachverständigen. Die vom Landgericht kritisierten angeblichen Mängel des Gutachtens sehe das Oberlandesgericht in entscheidenden Punkten nicht.
Den Termin für die Hauptverhandlung muss nun das Landgericht Duisburg festlegen.
se/as (afp, dpa)