Kein Strafprozess nach Loveparade-Unglück
5. April 2016Wie das Duisburger Landgericht bestätigte, wurde die Anklage gegen zehn Beteiligte nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Die zuständigen Richter hätten vor allem mit einem Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still Probleme gehabt, hieß es Medienberichten zufolge. Dieses Gutachten ist ein zentrales Beweismittel der Staatsanwaltschaft. Das Gericht hatte zuletzt zahlreiche kritische Fragen an den Experten gehabt.
Aus Mangel an Beweisen
Die Ermittlungen zu der Katastrophe gestalteten sich wegen der komplexen Vorgänge, die zu dem Massengedränge führten, von Anfang an sehr schwierig. Die Staatsanwaltschaft hatte nach langwierigen Ermittlungen im Februar 2014 Anklage gegen sechs Bedienstete der Stadt Duisburg und vier Loveparade-Mitarbeiter erhoben. Ihnen wurden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Seitdem hatte das Landgericht im sogenannten Zwischenverfahren aufwendig geprüft, ob eine Verurteilung im Hauptverfahren, der Gerichtsverhandlung, wahrscheinlich ist. Ist das nicht der Fall, wird das Hauptverfahren gar nicht erst eröffnet. In Deutschland entscheiden die Gerichte, ob die von der Anklage vorgelegten Fakten für einen Prozess ausreichen.
Das Gericht erließ nun einen sogenannten Nichteröffnungsbeschluss. Gegen ihn können die Staatsanwaltschaft Duisburg und Nebenkläger beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine sogenannte sofortige Beschwerde einlegen. Wird diese abgelehnt, gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Eine erneute Anklage kann dann nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel erhoben werden. Die Hauptakte mit den wichtigsten Unterlagen für den Prozess umfasst mehr als 46.700 Seiten und füllt 99 Aktenordner. Hinzu kommen mehr als 800 Ordner mit ergänzendem Aktenmaterial.
Chaos und Tote
Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 hatte es an einer Engstelle ein tödliches Gedränge gegeben. 21 Menschen starben bei dem Technofestival, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Getöteten kamen aus Deutschland, Australien, den Niederlanden, Spanien, Italien und China.
pab/ml (AFP, dpa)