Reporter zu Weihnachten frei?
8. Dezember 2010"Weihnachten rückt näher, und die beiden deutschen Häftlinge könnten freigelassen werden, um zu ihren Familien zurückkehren zu können", erklärte Ramin Mehmanparast, Sprecher des iranischen Außenministeriums am Dienstag (07.12.2010). Der Fall liege aber weiter in den Händen der iranischen Justiz. Bundesaußenminister Guido Westerwelle erklärte, das Auswärtige Amt arbeite nach wie vor mit Hochdruck daran, dass die beiden Staatsbürger so schnell wie möglich unversehrt nach Deutschland zurückkehren könnten. "Dabei ist jede humanitäre Verbesserung der Situation zu begrüßen", so Westerwelle weiter.
Beispielloser Appell
Die beiden Reporter der "Bild am Sonntag" sitzen seit dem 10. Oktober 2010 in einem Gefängnis der nordiranischen Stadt Täbris. Sie waren mit einem Touristenvisum eingereist und hatten versucht, den Sohn der wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilten Sakine Aschtiani zu interviewen. Seither laufen auf verschiedenen Ebenen die Bemühungen um die Freilassung der beiden Journalisten. So hatten sich die vier ehemaligen Bundespräsidenten Walter Scheel, Richard von Weizsäcker, Roman Herzog und Horst Köhler am Wochenende in einem Appell für die Deutschen eingesetzt. Herzog bat das Regime in Teheran um einen Akt der Gnade: "Eine große Kulturnation wie der Iran sollte Gerechtigkeit üben und die Journalisten ausreisen lassen. Ich erlaube mir, daran zu erinnern, dass der Gedanke der Gnade gerade im Koran eine wichtige Rolle spielt."
Kein Spionagevorwurf
Wie bereits am Montag bekannt wurde, wird der Iran den Vorwurf der Spionage gegen die beiden Reporter fallen lassen. Die beiden hätten nach ihrer Einreise in den Iran "gewisse Vergehen begangen, und die Untersuchungen dazu werden fortgesetzt", sagte Generalstaatsanwalt Gholamhossein Mohseni Edscheie. Niemand habe sie jedoch als Spione bezeichnet. Neben den beiden Reportern wurden auch der Sohn Aschtianis und der Anwalt der Familie verhaftet. Das Schicksal der Familie Aschtiani hatte für weltweites Aufsehen gesorgt. Sakine Aschtiani war zunächst wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Die Vollstreckung des Urteils wurde zwischenzeitlich ausgesetzt.
Autorin: Stephanie Gebert (dpa, rtr, afp)
Redaktion: Ina Rottscheidt