Lutz Bachmann droht Gefängnis
18. April 2016In der Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden gegen Lutz Bachmann geht es um Facebook Kommentare, die Bachmann im September 2014 gepostet haben soll. Darin werden Asylbewerber als "Viehzeug", "Gelumpe" und "Dreckspack" beschimpft.
Im Prozess vor dem Dresdner Amtsgericht muss die Staatsanwaltschaft zunächst nachweisen, dass es tatsächlich Bachmann war, der die Hasstiraden gepostet hat. Sollte das der Fall sein, könnte der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches greifen, der Volksverhetzung juristisch regelt. Die Anklage wirft Bachmann vor, er habe die Menschenwürde der Flüchtlinge angegriffen und es in Kauf den genommen, den öffentlichen Frieden zu stören.
In den sozialen Medien bekunden User ihre Schadenfreude darüber, dass der Rechtspopulist sich nun vor Gericht verantworten muss.
Bachmanns patriotische Europäer
Rund einen Monat nachdem die fremdenfeindlichen Kommentare im September 2014 gepostet wurden, marschierten Demonstranten das erste Mal unter dem Pegida-Banner durch die Straßen Dresdens. Lutz Bachmann war Mitbegründer der islamfeindlichen Gruppierung. Das Akronym steht für "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes". Seit Oktober 2014 protestieren Pegida-Unterstützer gegen die Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel und ihrer Regierung.
Die Pegida-Märsche begannen in Dresden, aber innerhalb kürzester Zeit fanden ähnliche, rechtsgerichtete Demonstrationen und Protestkundgebungen auch in anderen deutschen Städten statt. So viele Teilnehmer wie in Dresden gab es allerdings nirgendwo. Die Anzahl der Pegida-Demonstranten wuchs von etwa 350 Menschen beim ersten Protestmarsch am 20. Oktober 2014 auf um die 20.000 zu den Hochzeiten der Bewegung. Aktuell sollen nach Zählungen einer Studentengruppe regelmäßig mehr als 2000 Menschen an den wöchentlichen "Abendspaziergängen" durch Dresden teilnehmen.
Bachmann traf mit der Gründung von Pegida offensichtlich einen Nerv in Sachsen. In der von ihm schon Anfang Oktober 2014 gegründeten Facebook Gruppe "Friedliche Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" posteten Mitglieder, man müsse der Bundesregierung zeigen, dass man "political correctness" ablehne.
Das tat Bachmann voller Elan. Neben den Äußerungen, für die er sich jetzt vor Gericht verantworten muss, teilte er unter anderem Fotos eines Ku-Klux-Klan Mitglieds - und posierte auf einem Foto als Adolf Hitler. Das ging anscheinend selbst seinen Pegida-Genossen zu weit.
"Die jetzt bekannt gewordenen Facebook-Postings Lutz Bachmanns vom September weisen wir als Verein aufs Schärfste zurück. Sie tragen nicht dazu bei, Vertrauen zu den Zielen und Protagonisten von Pegida zu entwickeln", sagte die damalige Pegida-Sprecherin Kathrin Oertel im Januar 2015 dem Nachrichtenmagazin "Spiegel Online". Zuvor war das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden zu den fremdenfeindlichen Posts von Bachmann öffentlich geworden.
Am 21. Januar 2015 trat Bachmann als Pegida-Vorstand zurück. In einer Erklärung teilte der damals 41-Jährige mit: "Ich entschuldige mich aufrichtig bei allen Bürgern, die sich von meinen Postings angegriffen fühlen."
Kriminelle Vergangenheit
Das Ermittlungsverfahren gegen Bachmann, das erst zu seinem Pegida-Rücktritt und jetzt zu dem Gerichtsprozess geführt hat, ist nicht der erste Zusammenstoß Bachmanns mit dem Gesetz. 1998 wurde er wegen Einbruchs in 16 Fällen zu einer Haftstrafe von knapp vier Jahren verurteilt, setzte sich aber nach Südafrika ab. Nach zwei Jahren wurde er wegen seines ungültigen Visums von den lokalen Behörden erkannt und abgeschoben. In Dresden musste er dann 14 Monate ins Gefängnis, bevor er auf Bewährung entlassen wurde.
Danach stand er unter anderem wegen Kokainbesitzes und wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen an seinen Sohn vor Gericht.
Bachmanns Unterstützer schockt offenbar weder seine kriminelle Vergangenheit, noch das aktuelle Verfahren.
Weil er für frühere Vergehen noch unter Bewährung steht, könnte Bachmann diesmal tatsächlich ins Gefängnis gehen. Vorstrafen wirken bei einem weiteren Urteil "strafverschärfend", erklärte der zuständige Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Die Länge einer möglichen Haft würde sich allerdings in Grenzen halten.
Auf Volksverhetzung steht eine Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Allerdings darf das Amtsgericht nur Strafen bis zu vier Jahren verhängen. In Bachmanns Fall steht dem Prozess ein einzelner Strafrichter vor - ein Format, in dem die maximale Strafe sogar nur zwei Jahre betragen darf.