BND gibt Handydaten weiter
10. August 2013Die Weitergabe von Mobilfunknummern terrorverdächtiger Personen an ausländische Geheimdienste sei rechtmäßig, betonte der BND-Sprecher. Nach seinen Angaben wird die Weitergabe an die Bedingung geknüpft, dass auf ihrer Grundlage nicht gefoltert werde oder eine Verurteilung zum Tode erfolge. Die Daten würden nicht weitergegeben, wenn die "schutzwürdigen Interessen der/des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen". Die bei der Auslandsaufklärung gewonnenen und weitergereichten GSM-Mobilfunknummern seien zudem "für eine zielgenaue Lokalisierung nicht geeignet".
Der Auslandsgeheimdienst reagierte mit diesen Mitteilungen auf Berichte der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) und des ARD-Fernsehmagazins "Panorama" über die Weitergabe der Handydaten. Danach gehen Experten - entgegen der Darstellung des BND - davon aus, dass solche Daten beim Einsatz von Kampfdrohnen zum Beispiel in Afghanistan, Pakistan oder Somalia zur gezielten Tötung mutmaßlicher Terroristen durchaus genutzt werden können. Wenn Daten über einen längeren Zeitraum erhoben würden, seien sie nützlich, um Personen zu orten, sagte der Hamburger Informatikprofessor Hannes Federrath der SZ.
Das Blatt aus München verwies in diesem Zusammenhang auf die Tötung eines deutschen Terrorverdächtigen in der pakistanischen Region Waziristan durch einen US-Drohnenangriff 2010. Zuvor hätten deutsche Behörden dessen Handynummer und die seiner Freunde an die Amerikaner weitergeleitet. Der Fall habe bei deutschen Sicherheitsbeamten erhebliche Irritationen ausgelöst, so die "Süddeutsche" weiter. Das Bundeskriminalamt reiche seit längerem keine Daten mehr weiter, die für den gezielten Einsatz von Drohnen eingesetzt werden könnten, hieß es in dem Zeitungsbericht.
Der Bundesnachrichtendienst wies auch die Darstellung von "Panorama" und SZ zurück, der seit Anfang 2012 amtierende BND-Präsident Gerhard Schindler habe die Weitergabe der Handydaten angeordnet. "Diese Übermittlungspraxis gibt es im BND seit etwa 2003/2004", so der Sprecher des Geheimdienstes. Nach Informationen der beiden Medien soll sich Schindler hingegen über Bedenken eigener Mitarbeiter hinweggesetzt haben. Sie hätten befürchtet, dass der US-Geheimdienst die Daten zur Ortung von Verdächtigen bei Drohnenangriffen benutzen könnte. Sie hätten deshalb darauf gedrungen, die Weitergabe der Daten zu stoppen. Darüber sei es zu einer Kontroverse gekommen, so SZ und "Panorama"
SPD fordert Aufklärung
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion und Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste ( PKG) Thomas Oppermann, forderte von der Bundesregierung Aufklärung über die Datenweitergabe. "Es wäre schlimm", wenn der BND zu gezielten Tötungen durch US-Drohnenangriffe beitrüge, erklärte er in Berlin. Am Montag sagt Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) erneut vor dem PKG zur Spähaffäre rund um den US-Geheimdienst NSA aus.
wl/mak (dpa, afp, SZ)