Terrorabwehr ja, aber ohne Behörden
18. Juni 2017Im Gegensatz zu Telekommunikationsanbietern sind Messengerdienste bislang nicht gesetzlich verpflichtet, Polizei- oder Verfassungsschutzbehörden bei Ermittlungsverfahren den Zugang zu Kommunikation von Nutzern zu erlauben. Ein Zustand, der nach Ansicht von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere, dringend geändert werden muss.
Erst am Mittwoch beschloss er mit seinen Kollegen aus den Bundesländern, dass die Behörden rechtlich und technisch in die Lage versetzt werden sollen, "unter den gleichen Bedingungen, wie man ein Telefon oder eine SMS abhört, auch Informationen und Nachrichten auf Messengerdiensten abgreifen zu können". Der Bund werde das in den letzten noch verbleibenden Sitzungswochen in die Strafprozessordnung einführen.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Doch es gibt heftigen Gegenwind: Whatsapp und Threema, ein Schweizer Unternehmen, wollen nicht mit deutschen Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten. Ein Sprecher von Whatsapp sagte der "Welt am Sonntag", dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicherstelle, "dass nur Personen, mit denen ein User kommuniziert, tatsächlich lesen können, was gesendet wurde". Nicht einmal die Betreiber selbst könnten mitlesen. "Somit kann Whatsapp diese Inhalte nicht mit Dritten, auch nicht mit Sicherheitsbehörden teilen", erklärte der Sprecher.
Die Schweizer argumentieren juristisch: "Threema untersteht Schweizer Gesetzgebung und ist nicht zu einer solchen Kooperation verpflichtet", sagte Firmen-Mitbegründer Martin Blatter der Zeitung. Eine entsprechende Gesetzesänderung in Deutschland habe darauf keine Auswirkungen und er fügte hinzu: "Eine solche Kooperation würde unseren Grundwerten widersprechen."
fab/uh (afp, rtr)