Vollmann: "Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben"
4. November 2014Deutsche Welle: Gibt es ein Recht auf selbstbestimmten Tod?
Jochen Vollmann: Es gibt ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und das bedeutet auch auf ein selbstbestimmtes Sterben. Die kontroverse Frage ist, welche Formen der Entscheidung am Lebensende damit gemeint sind. Gegenwärtig wird die ärztlich assistierte Selbsttötung von Patienten mit schwerer Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung sowie unerträglichen Leiden diskutiert. Da bin ich der Meinung, dass Patienten in einer solchen ethischen Dilemma-Situation die Möglichkeit haben sollen, selbstbestimmt zu entscheiden und dass Ärztinnen und Ärzte bei klar definierten Voraussetzungen dabei helfen können dürfen.
Bislang ist das Thema Freitod aus medizinischen Gründen eines, das vor allem die ältere Generation beschäftigt hat. Droht nun eine Freitod-Welle unter jüngeren Menschen?
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die empirischen Zahlen, die wir aus dem US-Bundesstaat Oregon, wo die Patientin lebte, seit 1997 haben, zeigen ein ganz anderes Bild (Anm.d.Red.: Gemeint ist die 29-jährige Brittany Maynard, die freiwillig aus dem Leben geschieden ist, um einen qualvollen Tod durch einen Gehirntumor zu vermeiden). Die Patienten, die dort versterben, sind ältere, körperlich schwerkranke Menschen mit überdurchschnittlicher Ausbildung, überdurchschnittlich hohem soziökonomischen Status, und Zugang zur medizinischen Versorgung einschließlich Palliativmedizin und Hospizen.
Wer soll die Grenze ziehen, ab wann ein Mensch unheilbar krank ist? Gibt es Vorstellungen Ihrerseits, wo die Grenze zu ziehen ist?
Die eine Grenze ist: Es muss ein selbstbestimmter, freier, wohlinformierter Wille auf Seiten des Patienten oder der Patienten vorliegen. Unerträgliches Leid ist sicherlich von Außen nicht objektivierbar, denn Leiden ist ja immer aus der Perspektive des leidenden Subjektes erträglich oder unerträglich. Es können aber medizinische Rahmenbedingungen definiert werden, wie zum Beispiel eine Erkrankung, die zum Tode führen. Und es gibt sicherlich auch die Möglichkeit, die Schwere der Erkrankung zumindest in einem gewissen Rahmen festzulegen. Bei der amerikanischen Patientin war die Diagnose zum Beispiel so eindeutig, dass sie sicherlich zum Tode geführt hätte, wobei eine Prognose - ob es nun sechs, acht oder zehn Monate dauert - sicherlich immer unsicher ist. Auf diese Prognose kommt es bei der ethischen Entscheidung aber nicht an.
Brauchen wir neue Gesetze, oder brauchen wir überhaupt Gesetze für den Umgang mit Krankheit und zwangsläufigem Tod?
Das ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland haben wir die lange Tradition im Strafrecht, dass weder die Selbsttötung noch die Unterstützung bei der Selbsttötung strafbar ist. Daher ist aus strafrechtlicher Sicht die Gesetzgebung eindeutig liberal. Die gegenwärtige Debatte ist im Wesentlichen dadurch ausgelöst, dass im Rahmen des Berufsrechts der Ärzte die einzelnen Landesärztekammern unterschiedliche Verbotsregelungen für die Ärztinnen und Ärzte erlassen haben. Dieses - aus meiner Sicht höchst fragwürdige - Berufsrecht führt nun dazu, dass in der Gesellschaft diese Gesetzgebungsdebatte ausgelöst wurde, sei es nun durch Änderung des Strafrechts oder durch Änderung des bürgerlichen Rechts. Patienten und Ärzte benötigen für diese schwierigen ethischen Dilemma-Situationen einen sicheren rechtlich definierten Rahmen.
Wenn Freitod wegen unheilbarer Erkrankung zur "Mode" wird, entsteht da nicht eine Erwartungshaltung beispielsweise seitens der Gesellschaft oder der Krankenkassen gegenüber bestimmten Patienten, den Freitod zu wählen?
Zunächst einmal glaube ich nicht, dass Selbsttötung "Mode" wird. Die empirischen Daten aus Oregon zeigen, dass es sich um eine sehr kleine Patientengruppe handelt: Zwei von tausend Todesfällen sind es, die diesen Weg gewählt haben. Weiterhin ist die Schwelle, sich selber zu töten, bei Menschen in der Regel sehr hoch, sodass nur Menschen, die wohlüberlegt und mit einer starken Persönlichkeit in eine ethische Dilemma-Situation kommen, wie die amerikanische Patientin, diesen Weg gehen werden. Die Befürchtungen also, dass sich das unkontrolliert ausweitet, zu einem Dammbruch werden könnte oder zu einem Weg, Kosten am Lebensende zu sparen, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die Frage der Kostenersparnis für eine Gesellschaft stellt sich eher bei den häufigen, aber ethisch wenig kontroversen Formen von Entscheidungen am Lebensende wie Behandlungsabbruch und Behandlungsverzicht.
Professor Jochen Vollmann ist Leiter des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin an der Ruhr-Universität Bochum. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören ethische Entscheidungen am Lebensende und Patientenverfügungen.