Vergewaltigungsopfer in Bosnien
3. Februar 2011Marta Zubrisic (Name geändert) wurde wie ihre Töchter im Krieg in einem Gefangenenlager im ostbosnischen Foca vergewaltigt. "Meine beiden Töchter und ich wurden vergewaltigt. Die eine war damals 14 und die andere 13 Jahre alt. Das war für mich am schlimmsten", sagt diese Frau mit Tränen in den Augen. Das Lager hat sie überstanden, aber die Angst und das Trauma kamen erst später, weil sie nicht in ihr altes Leben zurück konnte. Sie bettelt, um zu überleben. "Wenigstens für Tee, aber den habe ich auch nicht. Wirklich nicht, gestern habe ich mir Kartoffeln und Zwiebeln erbettelt", sagt sie. Arbeitslosigkeit und Armut sind die größten Probleme dieser gepeinigten Frauen. Die desolate Lage der Vergewaltigungsopfer ist nach Angaben von Nicht-Regierungsorganisationen die Folge einer mangelhaften Beschäftigungspolitik für die Vergewaltigungsopfer.
Schwierige Lage
Auch wenn Vergewaltigungsopfer nach dem Gesetz für zivile Opfer des Krieges in der muslimisch-kroatischen Föderation Bosnien und Herzegowina bevorzugt eingestellt werden sollen, ist dies in der Praxis nicht der Fall. Nach Angaben von Opferverbänden haben nur etwa zehn betroffene Frauen aus der Föderation eine Arbeit bekommen. Vom Staat unterstützt werden diese Frauen mit lediglich 50 bis 250 Euro im Monat, was meistens nicht einmal für Medikamente und die Lebenshaltungskosten reicht. Neben der unzureichenden Unterstützung monieren in- und ausländische Nicht-Regierungsorganisationen, dass die Vergewaltigungsopfer in Bosnien und Herzegowina in der Gesellschaft noch immer stigmatisiert und ausgegrenzt würden.
Wendepunkt Bosnien-Krieg
Während des Bosnien-Krieges wurden rund 50.000 Frauen vergewaltigt. In Kriegsverbrecherprozessen wurde jedoch nur in 12 Fällen Vergewaltigung als Strafpunkt aufgenommen und ein Urteil gefällt, sagt die UN-Sonderbeauftragte für Gewalt gegen Frauen in Konfliktgebieten, Margot Wallström. "Frauen, die im Krieg in Bosnien vergewaltigt wurden, treffen auch heute noch ihre Vergewaltiger auf der Straße. Ich glaube, dass dies eine große Herausforderung für die politische Führung dieses Landes ist, weil durch Vergewaltigungen eine ganze Gesellschaft verroht.", meint Wallström.
Ihr zufolge hat der Krieg in Bosnien-Herzegowina aber auch einen Wendepunkt in der Justiz bewirkt. "Die Rechtspraxis der Strafgerichte wie des UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien hat dazu geführt, dass Vergewaltigung als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt wird", betont Wallström. Ein Problem, diese Verbrechen vor Gericht zu bringen, bestehe jedoch darin, dass kein adäquater Zeugenschutz bestehe, sagt UN-Koordinator Jurij Afanassijew. Bis auf den Obersten Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina gebe es keine personellen Kapazitäten für den Zeugenschutz. "Es muss jedoch gewährleistet werden, dass wenigstens an 15 der wichtigsten Gerichte Zeugenschutzprogramme personell umgesetzt werden können. Daraüber hinaus muss die Zahl der Frauen bei der Polizei in Bosnien und Herzegowina erhöht werden, damit sie sich mit Fällen von sexueller Gewalt gegen Frauen befassen und die erforderliche Sensibilität gewährleistet ist", so Afanassijew.
Einheitliche Gesetzgebung gefordert
Nach einer Studie der Nicht-Regierungsorganisation für Frauenrechte Medica Mondiale fühlten sich die Vergewaltigungsopfer weder vor Gerichten in Bosnien-Herzegowina noch vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ausreichend geschützt. "Die Zeugenaussage fällt den Betroffenen noch schwerer, weil die Zeuginnen um ihre eigene Sicherheit bangen. Ferner fürchten sie die Reaktionen der Gesellschaft, was die Frauen zusätzlich belastet. Allerdings wird die Gewalt an ihnen fortgesetzt, wenn die Gesellschaft über solche Verbrechen schweigt", sagt Monika Hauser, Gründerin von Medica Mondiale.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina gibt es bereits ein Gesetz, dass die im Krieg vergewaltigten Frauen zu den zivilen Opfern des Krieges zählen. In der anderen Entität des Landes sei kein solches Gesetz verabschiedet worden, bedauern Frauenrechtlerinnen. Frauenrechtsorganisationen gehen einen Schritt weiter und fordern gleich ein Gesetz auf gesamtstaatlicher Ebene. Das heißt, ein Gesetz, dass für ganz Bosnien und Herzegowina gilt. Der Hauptgrund, warum sich auch die betroffenen Frauen dafür einsetzen, auch gesetzlich als zivile Kriegsopfer anerkannt zu werden, ist, dass das Verbrechen an ihnen nicht ungesühnt bleibt. Aber auch, dass sie von ihren Familien und der Gesellschaft als Opfer anerkannt werden.
Autoren: Sanel Kajan / Mirjana Dikic
Redaktion: Gero Rueter