Todesstrafe für Vergewaltiger bleibt bestehen
9. Juli 2018Mehr als fünf Jahre nach der brutalen Gruppenvergewaltigung einer indischen Studentin in Neu Delhi hat ein Gericht den Antrag von drei zum Tode verurteilten Tätern auf Strafmilderung zurückgewiesen. Alle drei Anträge seien abgelehnt worden, die Todesurteile blieben bestehen, sagte Verteidiger A. P. Singh vor Journalisten.
Die Männer waren an der tödlichen Gruppenvergewaltigung einer Studentin in der indischen Hauptstadt im Jahr 2012 beteiligt. Nach Angaben eines Anwalts der Beschuldigten wiesen die Richter Anträge der drei Verurteilten zurück, die Todesstrafe in eine lebenslange Haft umzuwandeln.
Nach Ansicht des Gerichts gebe es keine neuen Informationen, die für eine Überprüfung des Urteils sprächen, so der Anwalt. Ein vierter Verurteilter wolle ebenfalls einen Antrag stellen. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Gericht das Urteil bestätigt.
Tat löste große Proteste aus
Die 23-jährige Studentin Jyoti Singh war im Dezember 2012 in der indischen Hauptstadt überfallen worden, als sie mit einem Freund Bus fuhr. Fünf Männer und ein Jugendlicher vergewaltigten die junge Frau in dem fahrenden Bus und folterten sie mit einer Eisenstange. Nach einer Dreiviertelstunde warfen die Täter die Studentin mit schweren inneren Verletzungen aus dem Bus, 13 Tage später starb sie in einem Krankenhaus in Singapur.
Die Tat hatte im In- und Ausland für Entsetzen gesorgt. In ganz Indien demonstrierten tausende Menschen gegen sexuelle Gewalt. Die Regierung reagierte mit einer Verschärfung der Strafen für sexuelle Übergriffe, unter dem Druck der Öffentlichkeit führte sie die Todesstrafe für bestimmte Vergewaltigungsfälle ein.
"Seltenes Verbrechen"
Nach einem siebenmonatigen Prozess wurden vier der Vergewaltiger wegen Mordes, Gruppenvergewaltigung, Diebstahls, Verschwörung und "unnatürlicher Taten" zum Tode verurteilt. Der Richter machte geltend, die tödliche Gruppenvergewaltigung falle in die "seltenste der seltenen Kategorien" von Verbrechen, die die Verhängung der Todesstrafe rechtfertigten.
Die vier Männer beteuern aber weiterhin ihre Unschuld und fochten das Urteil mehrfach an. Dem nun verhandelten Antrag schloss sich einer von ihnen jedoch nicht an.
Noch eine Chance: Begnadigung
Den Verurteilten bleibt als letzter juristischer Schritt gegen die Todesstrafe noch ein Antrag. Außerdem könnten sie den Präsidenten bitten, sie zu begnadigen. Vollstreckt werden Todesstrafen in Indien nur selten.
Der mutmaßliche Anführer der Gruppe war tot in seiner Gefängniszelle gefunden worden, er soll Suizid begangen haben. Ein beteiligter 17-Jähriger wurde zu drei Jahren in einer Haftanstalt verurteilt und bereits wieder freigelassen.
2016 wurden in Indien rund 40.000 Vergewaltigungen gemeldet. Nach Einschätzung von Aktivisten ist das aber nur die Spitze des Eisberges, da viele Opfer aus Angst vor den Tätern und sozialer Ausgrenzung vor einer Anzeige zurückschreckten.
jmw/sam (dpa, afp)