Leichter zum deutschen Doppelpass
27. März 2014Lange genug hat die Debatte um die doppelte Staatsangehörigkeit gedauert: Nach den letzten koalitionsinternen Querelen macht sich bei den zuständigen Bundesministern von SPD und CDU, Heiko Maas (Justiz) und Thomas de Maizière (Inneres) Erleichterung breit. Die umstrittene Optionspflicht soll für jene Kinder ausländischer Eltern wegfallen, die bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre hier eine Schule besucht haben. Bislang gilt, dass diese jungen Leute mit der Geburt den deutschen und einen anderen Pass bekommen, sich bis zum 23. Geburtstag aber für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen. Die Regelung betrifft vor allem Deutsch-Türken.
SPD und CDU/CSU hatten nach schwierigen Verhandlungen in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Optionspflicht für Kinder aus Zuwandererfamilien zu streichen, sofern sie in Deutschland geboren - und auch aufgewachsen - sind. Das heißt, sie sollen auf Dauer zwei Pässe behalten dürfen. SPD-Politiker hielten es allerdings für problematisch, neben der Geburt auch das Aufwachsen in Deutschland zur Bedingung zu machen. De Maizière erklärte dieses Kriterium dagegen für nicht verhandelbar. Das Unionslager hatte sich mit der doppelten Staatsbürgerschaft ohnehin sehr schwer getan.
Auf Drängen der SPD
Der Sozialdemokrat Maas wertet die nun vereinbarte Neuregelung als "einen ganz wesentlichen Schritt hin zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht". Bürokratische Hindernisse würden vermieden. Zudem sei dies ein großer Erfolg, den die SPD den Christdemokraten abgerungen habe. De Maiziere von der CDU, der die Hürden wesentlich höher setzen wollte, spricht von einem "guten und praktikablen Gesetzentwurf". Dieser trage auch den veränderten Lebensumständen der ausländischen Jugendlichen in Deutschland Rechnung.
Die Oppositionsparteien Linke und Grüne kritisieren den Entwurf als "enttäuschend". Er schade dem Einwanderungsland Deutschland.
Zeigt her eure Zeugnisse...
Der gefundene Kompromiss sieht konkret folgendermaßen aus: Kinder aus Zuwandererfamilien können demnach künftig schon vor ihrem 21. Geburtstag selbst aktiv werden und die dauerhafte doppelte Staatsbürgerschaft beantragen. In dem Fall müssen sie nachweisen, dass sie acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder hier sechs Jahre lang zur Schule gegangen sind. Alternativ reicht auch ein Zeugnis zu einem Schulabschluss oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung in Deutschland als Nachweis.
Ergreifen die jungen Leute nicht selbst die Initiative, prüfen die Behörden ihrerseits, ob die Voraussetzungen für den Doppelpass erfüllt sind, sobald jemand 21 geworden ist. Die Behörden sollen den Plänen nach zunächst im Melderegister prüfen, ob der Betroffene acht Jahre in Deutschland gemeldet war. Ist dies der Fall, behält er automatisch beide Pässe. Andernfalls schreiben die Behörden den Betroffenen an und bitten um einen der übrigen genannten Nachweise - also etwa ein Schulabschlusszeugnis.
Die Minister wollen ihren Entwurf nun zügig ins Kabinett einbringen, vermutlich noch im April. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren. Nach den Plänen von Maas und de Maizière soll das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten.
SC/rb (dpa, afp, epd)