Schärfere Gesetze gegen Missbrauch im Netz
12. April 2019So sollen etwa Polizisten, die verdeckt ermitteln, mehr Rechte bekommen, um Täter zu verfolgen, die Kinder missbraucht haben, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf den Gesetzentwurf. Und künftig soll jeder Täter bestraft werden können, der mit dem Ziel, ein Kind zu missbrauchen, Kontakte zu vermeintlichen Opfern anbahnt. Bisher gilt: Wenn ein Täter nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber auf verdeckte Ermittler hereinfällt oder zu Eltern Kontakt hat, macht er sich nicht strafbar.
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, diese Gesetzeslücke beim sogenannten "Cybergrooming" zu schließen. Bundesjustizministerin Katarina Barley hatte bereits im November angekündigt, dass sie daran arbeite.
Der Gesetzentwurf des Justizministeriums, der den Angaben zufolge an diesem Freitag an andere Ministerien zu Ressortabstimmung verschickt wird, sieht nun vor, dass auch der Versuch des "Cybergroomings" strafbar ist. "Cybergrooming" kann auch nach geltender Gesetzeslage mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Als "Cybergrooming" ist in Paragraf 176 des Strafgesetzbuchs die Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern durch ein Anbahnen an das Opfer etwa in Internetchats beschrieben. Sexualstraftäter sprechen ihre Opfer an, versuchen ihr Vertrauen zu gewinnen und manipulieren sie, um die Person unter 14 Jahre am Ende zu missbrauchen.
qu/se (dpa, kna)