Schärfere Kontrollen an Schengen-Grenzen
6. April 2017Die Neuregelung verpflichtet die Schengen-Mitgliedsstaaten, die Daten aller Reisenden beim Überschreiten einer Außengrenze des Gebiets mit den Fahndungslisten sowie Daten über verlorene oder gestohlene Dokumente abzugleichen. Die Verschärfungen an den Außengrenzen des Schengen-Raums werden ab diesem Freitag umgesetzt.
Vorgeschrieben ist ab sofort die systematische Überprüfung aller Ein- und Ausreisenden, also auch der EU-Bürger, deren Länder dem Schengen-Raum angehören, wie die deutsche Bundespolizei erläuterte. Da Deutschland keine Schengen-Außengrenzen hat, ist hier der Reiseverkehr an den Flug- und Seehäfen von den neuen Maßnahmen betroffen.
Hintergrund ist eine Änderung des Schengener Grenzkodex, die nach längeren Beratungen am 15. März endgültig vorgenommen wurde. Die Maßnahme war im Februar 2016 von den EU-Innenministern beschlossen worden und soll der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Verhindert werden soll beispielsweise, dass Dschihad-Kämpfer aus Syrien oder Irak, die über den Pass eines Schengen-Mitgliedslands verfügen, unerkannt zurückkehren.
Die Schengen-Zone umfasst heute insgesamt 26 Länder, 22 EU-Staaten sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Innerhalb dieses Territoriums gibt es grundsätzlich keine Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten, überwacht werden normalerweise nur die Außenzugänge. Dem ersten derartigen Abkommen über den Abbau von Personenkontrollen an den Binnengrenzen (benannt nach dem Unterzeichnungsort, dem luxemburgischen Grenzdorf Schengen) gehörten ab 1985 Deutschland, Frankreich sowie die Benelux-Staaten an.
Ausnahmen möglich
Die Bundespolizei sicherte zu, sie wolle Auswirkungen auf den Flugverkehr und auf Wartezeiten für die Reisenden "so verträglich wie möglich halten". Reiseveranstalter warnten jedoch bereits vor möglichen Verzögerungen an Grenzübergängen beispielsweise zu Kroatien. Allerdings sieht die Neuregelung Ausnahmen vor, wenn es bei einer strikten Anwendung besonders an Landgrenzen ansonsten zu "unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss" kommen würde.
Verschärft werden auch die Kontrollvorschriften für Menschen aus Staaten ohne Anspruch auf freien Reiseverkehr bei der Ausreise. Hier galt die Pflicht zu einem systematischen Datenabgleich bislang nur bei der Einreise.
SC/uh (afp, dpa)