Richter beharren auf Galgen für Vergewaltiger
18. Dezember 2019Sieben Jahre nach der tödlichen Gruppenvergewaltigung in einem Bus in Indien hat das höchste Gericht des Landes die Aufhebung der Todesstrafe für einen der Täter abgelehnt. Der Mann war verurteilt worden, weil er 2012 zusammen mit fünf anderen Männern eine 23 Jahre Studentin in der indischen Hauptstadt vergewaltigt hatte. Die Frau starb anschließend an ihren schweren Verletzungen. In Indien wird nun erwartet, dass die Männer bald hingerichtet werden.
Jahrelanger Kampf gegen Todesurteile
In den vergangenen Tagen hatten nach neuen Vergewaltigungsfällen Tausende für eine schnelle Bestrafung der Täter demonstriert. Die Gesetze sind inzwischen zwar schärfer als 2012, aber trotzdem haben viele Menschen das Gefühl, dass zu wenig getan wird - angesichts weiterhin zahlreicher Fälle von sexueller Gewalt gegen Frauen und Kinder.
Die Täter der Gruppenvergewaltigung von 2012 waren in den vergangenen Jahren gerichtlich gegen ihre Verurteilung vorgegangen. Der Mann, dessen Antrag nun abgelehnt wurde, hatte damit argumentiert, dass die Vollstreckung der Todesstrafe nicht nötig sei - da ihn die Luft- und Wasserverschmutzung von Neu Delhi bereits töte.
Vier Täter warten auf Hinrichtung
Nun sind ihre Möglichkeiten praktisch ausgeschöpft. Sie könnten nur noch einen letzten Antrag stellen sowie ein Gnadengesuch beim Präsidenten einreichen, um den Tod am Galgen abzuwenden. Der Anwalt des Verurteilten sagte jedoch, er glaube, dass nun schnell gehandelt werde: "Es gibt viel öffentlichen Druck." Die Familie des Opfers begrüßte die jüngste Entscheidung des Gerichts. "Wir sind froh, dass die Hinrichtung nun einen Schritt näher rückt", sagte die Mutter Reportern.
Ursprünglich saßen alle sechs an der Tat beteiligten Männer in Haft. Der mutmaßliche Anführer der Gruppe war jedoch tot in seiner Gefängniszelle gefunden worden, er soll Suizid begangen haben. Ein zur Tatzeit 17-Jähriger wurde zu drei Jahren Haft verurteilt und bereits 2015 wieder freigelassen.
sti/fab (afp, ap, dpa, rtr)