Revisionsurteil: Isolationshaft Breiviks nicht "inhuman"
1. März 2017Die Isolationshaft für den norwegischen Rechtsextremisten Anders Behring Breivik ist nach Auffassung der norwegischen Justiz nicht "inhuman". "Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Anders Behring Breivik weder Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt ist oder war", verkündete das Borgarting Berufungsgericht in Oslo. Damit kassierten die Richter ein früheres Urteil gegen den norwegischen Staat in zweiter Instanz ein.
Breivik hatte vergangenes Jahr geklagt, weil seine Gefängnisstrafe seiner Ansicht nach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Der Terrorist hatte unter anderem wegen seiner langen Isolationshaft und der Kontrolle seiner Post gegen den Staat geklagt und in einem ersten Prozess im vergangenen Jahr teilweise Recht bekommen. "Es gibt keine klaren Anzeichen, dass Breivik durch seine Isolation während seiner Haft Schäden erlitten hat", urteilten die Berufungsrichter.
Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Unter den Opfern waren viele Kinder und Jugendliche. Für das Verbrechen war er zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.
myk/stu (dpa, afp)