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Gesellschaft

Revisionsurteil: Isolationshaft Breiviks nicht "inhuman"

1. März 2017

Die Haft des norwegischen Massenmörders verstößt nicht gegen die Menschenrechte. Das entschied ein Berufungsgericht. Der Terrorist hatte vergangenes Jahr in erster Instanz Recht erhalten.

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Norwegen Telemark Gefängnis in Skien
Eingang des Telemark-Gefängnisses: Hier ist Breivik inhaftiert (Archivbild)Bild: Reuters/NTB Scanpix/L. Aaserud

Gerichtsurteil: Breiviks Haft nicht inhuman

Die Isolationshaft für den norwegischen Rechtsextremisten Anders Behring Breivik ist nach Auffassung der norwegischen Justiz nicht "inhuman". "Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Anders Behring Breivik weder Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt ist oder war", verkündete das Borgarting Berufungsgericht in Oslo. Damit kassierten die Richter ein früheres Urteil gegen den norwegischen Staat in zweiter Instanz ein.

Berufungsprozess Breivik Norwegen
Anfang Januar ging Breiviks Klage gegen den Staat Norwegen in Berufung (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/L.Aaserud

Breivik hatte vergangenes Jahr geklagt, weil seine Gefängnisstrafe seiner Ansicht nach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Der Terrorist hatte unter anderem wegen seiner langen Isolationshaft und der Kontrolle seiner Post gegen den Staat geklagt und in einem ersten Prozess im vergangenen Jahr teilweise Recht bekommen. "Es gibt keine klaren Anzeichen, dass Breivik durch seine Isolation während seiner Haft Schäden erlitten hat", urteilten die Berufungsrichter.

Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Unter den Opfern waren viele Kinder und Jugendliche. Für das Verbrechen war er zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.

myk/stu (dpa, afp)