Norwegen geht im Fall Breivik in Berufung
26. April 2016Justizminister Anders Anundsen sagte in der norwegischen Hauptstadt, er habe die Staatsanwaltschaft gebeten, gegen den Gerichtsbeschluss vorzugehen. Seinen offiziellen Antrag auf Berufung muss der norwegische Staat bis spätestens zum 22. Mai bei Gericht einreichen. Anders Behring Breivik sitzt seit fast fünf Jahren in Einzelhaft und wird nach jedem Hofgang streng kontrolliert. Auch seine Korrespondenz mit der Außenwelt und seine Besucher werden überwacht. Der rechtsextremistische Attentäter hatte gegen seine Haftbedingungen geklagt.
Ein Gericht in Oslo hatte in der vergangenen Woche geurteilt, die Bedingungen seiner Haft seien wie von Breivik vorgetragen "unmenschlich" und verstießen gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zur Begründung verwiesen die Richter unter anderem auf die Länge und mangelhafte Begründung der Isolationshaft. Der Staat wurde zudem dazu verurteilt, Breiviks Prozesskosten zu übernehmen. Nicht durchsetzen konnte sich der verurteilte Massenmörder hingegen mit der Klage gegen die Kontrolle seiner Kontakte zur Außenwelt.
Vorerst weiter in Einzelhaft
Justizminister Anundsen erklärte nun, der norwegische Staat sei mit dem Urteil nicht einverstanden und nicht der Meinung, dass Breivik durch die Haftbedingungen "unmenschlich behandelt" werde. Der Staat werde sowohl die richterliche Auslegung des geltenden Rechts als auch der Beweismittel anfechten.
Der Attentäter blieb auch nach seinem juristischen Etappensieg zunächst in Einzelhaft. Angesichts der Berufungsmöglichkeit sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, weswegen die Haftbedingungen nicht geändert würden, sagte Gefängnisdirektor Ole Kristoffer Borhaug der Nachrichtenagentur AFP.
Höchststrafe in Norwegen
Der Rechtsextremist Breivik hatte im Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet und anschließend auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer eines Sommerlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation erschossen. Der Massenmörder wurde zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt, der Höchststrafe in Norwegen. Die Inhaftierung kann verlängert werden, wenn die Behörden in ihm weiterhin eine Gefahr sehen.
Norwegen legt großen Wert auf einen humanen Strafvollzug, in dem der Rehabilitierungsgedanke Vorrang vor der Bestrafungsabsicht hat. Breiviks Haftbedingungen sind im internationalen Vergleich komfortabel. Ihm stehen drei Zellen zur Verfügung: ein Schlafraum, ein Arbeitszimmer und ein Fitnessraum.
kle/sti (dpa, afp)