Nächster Schritt gegen Bestpreisklauseln
2. April 2015Die deutsche Wettbewerbsbehörde teilte mit, sie habe das Hotelportal Booking.com abgemahnt, weil es nach wie vor an der Bestpreisklausel festhalte. Bei Bestpreisklauseln lassen sich Internetportale von Hoteliers im Gegenzug für ihre Vermarktungsleistung verbindlich zusichern, dass diese ihre freien Zimmer nirgendwo günstiger oder zu anderweitig besseren Konditionen anbieten. Damit wollen die Portale ausschließen, dass Kunden bei Konkurrenten oder bei Direktbuchungen in den teilnehmenden Hotels auf günstigere Angebote stoßen.
Booking.com zeigte sich enttäuscht über das Vorgehen der Behörde. Das Bundeskartellamt sieht in den Bestpreisklauseln eine Einschränkung des Wettbewerbs. Die Regelungen seien nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher. In Wirklichkeit behinderten sie jedoch den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsplattformen - zum Nachteil der Kunden. Denn Buchungsportale, die niedrigere Provisionen als beispielsweis Booking.com von den Hotels verlangten, könnten wegen der Bestpreisklausel keine niedrigeren Hotelpreise anbieten. Neuen Wettbewerbern werde der so Markteintritt erschwert.
"Gleiche Wettberwerbsbedingungen"
Im Januar hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf eine ähnliche Entscheidung des Kartellamts bestätigt. Damals ging es um den Hotelanbieter HRS. Das Unternehmen wurde aufgefordert, solche Klauseln aus seinen Verträgen mit Hotels in Deutschland zu entfernen.
Kartellamtschef Andreas Mundt erklärte nun, trotz des Gerichtsurteils seien die Hotelportale Booking.com und Expedia bislang nicht bereit, die Klauseln aus ihren Verträgen zu streichen. Mit Booking.com setzt die Behörde nun den mit Abstand größten Anbieter in Deutschland unter Druck. "Dies dient auch der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis zu HRS". Das Unternehmen habe bereits seit einem Jahr seine Bestpreisklauseln aus den Verträgen mit Hotels beseitigt, so Mundt. Auch ein laufendes Verfahren gegen den Anbieter Expedia werde fortgesetzt.
Booking.com kündigte an, es werde seine Zusammenarbeit mit vielen nationalen Wettbewerbsbehörden in Europa fortsetzen, um das beste Ergebnis für Verbraucher und Hotelpartner zu erreichen. Man sei zuversichtlich, das am Ende eine Lösung für die gesamte Branche in Europa stehen werde. Mit einer Abmahnung will das Bundeskartellamt, Streitigkeiten auf direktem und billigem Weg ohne Einschaltung eines Gerichts beilegen. Die meisten Fälle im Wettbewerbsrecht werden auf diese Art beendet.
nm/hmf (dpa, rtr)