Scharfe Kritik an NSU-Aufarbeitung
29. Juli 2017Es sind diese Fragen, die den NSU-Prozess seit vier Jahren begleiten: Handelte das Trio isoliert oder war der "Nationalsozialistische Untergrund" Teil eines größeren Netzwerks? Gab es Hintermänner? Und welche Rolle spielte dabei der Verfassungsschutz? In ihrem Plädoyer liefert die Bundesanwaltschaft nun seit drei Prozesstagen Antworten - etwa die, dass es sich bei Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt um eine "isolierte Gruppe" gehandelt habe. Das wies ein Anwalt der Nebenkläger nun zurück. Diese These widerspreche der Beweislage, erklärte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann.
Andere Nebenkläger äußerten sich empört über den von der Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwurf, sie hätten ihren Mandanten - Opfern und Hinterbliebenen - zu viel "über die Aufdeckung von Hintermännern im Prozess" versprochen. Das sei eine "Frechheit", sagte Rechtsanwalt Sebastian Scharmer. Die Bundesanwaltschaft ignoriere, dass während des mehr als vier Jahre laufenden Verfahrens "zahlreiche Beweismittel gefunden wurden, die Unterstützer der Gruppe an den jeweiligen Tatorten nahelegen". Scharmer vertritt im NSU-Prozess eine Tochter des im April 2006 ermordeten Dortmunder Kiosk-Betreibers Mehmet Kubasik.
Verschwiegene Beweise?
Rechtsanwalt Yavuz Narin nannte den Vorwurf der Anklagebehörde "infam". Tatsächlich habe die Bundesanwaltschaft "die Beweisaufnahme immer wieder blockiert". Als Beispiel nannte er den Versuch von Nebenklägern, einen Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Zeugen zu laden. Dieser Beamte sei für die Vernichtung zahlreicher Akten verantwortlich, sagte Narin, der die Familie des in München ermordeten Theodoros Boulgarides vertritt. Doch die Bundesanwaltschaft hatte sich gegen die Ladung des Mannes gewandt.
Rechtsanwalt Hoffmann widersprach auch der Darstellung der Bundesanwaltschaft, das NSU-Trio habe sich von der rechtsextremen Unterstützerszene in Chemnitz abgesetzt. Dort hatten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt nach ihrem Untertauchen Zuflucht gefunden. Die drei seien nur deshalb nach Zwickau umgezogen, weil "Chemnitz für sie kein sicherer Ort" mehr gewesen sei, meinte Hoffmann. Der Fahndungsdruck sei zu groß geworden. Mitglieder der Chemnitzer Szene hätten das Trio aber immer wieder in Zwickau besucht, argumentiert der Anwalt.
Warten auf das Urteil
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft wollte die Vorwürfe nicht kommentieren. Man wolle erst nach Abschluss des Plädoyers Stellung beziehen, hieß es. Der Schlussvortrag der Anklagebehörde soll am Montag fortgesetzt werden. Das insgesamt 22 Stunden lange Plädoyer wird voraussichtlich noch bis September andauern. Mit einem Urteil wird noch in diesem Jahr gerechnet.
Hauptangeklagte im laufenden NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht ist Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr volle Mittäterschaft an allen Verbrechen des NSU vor, zu denen neun fremdenfeindlich motivierte Morde sowie die Ermordung einer Polizistin gehören.
nin/jj (dpa, afp)