New Jersey ohne Todesstrafe
14. Dezember 2007Im US-Staat New Jersey soll kein Mensch mehr durch den Staat hingerichtet werden. Drei Tage nach dem Senat stimmte am Donnerstag (13.12.2007) auch das Abgeordnetenhaus für die Justizreform. Mit 44 zu 36 Stimmen billigte das Parlament am Donnerstag ein Gesetz, das die Todesstrafe durch eine lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer Begnadigung ersetzt. New Jersey ist damit der erste US-Staat seit über 40 Jahren, der die Todesstrafe in seinen Grenzen verbietet. Zurzeit haben 13 der 50 US-Staaten ein Strafrecht ohne Todesstrafe.
Jetzt muss nur noch Gouverneur Jon Corzine das Gesetz unterschreiben. Der Politiker der Demokraten, seit langem ein erklärter Gegner der Todesstrafe, hat angekündigt, dies innerhalb einer Woche zu tun.
Keine Abschreckung, fehlerhaft, zu teuer
Eine Kommission des US-Staats kam Anfang des Jahres zu dem Schluss, dass die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung auf Mörder habe. Sie enthalte zudem das Risiko, Unschuldige zu töten, und sei auch teurer als lebenslange Haft. Auf Seiten der Republikaner gab es aber bis zuletzt heftigen Widerstand gegen die Abschaffung der Todesstrafe. Der Abgeordnete Richard Merkt sprach nach der Abstimmung von einem "Sieg für Mörder und Vergewaltiger". Dagegen begrüßte die Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International den Schritt und hofft auf eine Signalwirkung für andere Staaten.
Die Entscheidung bedeutet ein Ende der jahrelangen Ungewissheit für acht Männer in den Gefängnissen von New Jersey, die zum Tode verurteilt wurden. New Jersey hatte die Todesstrafe erst 1982 wiedereingeführt. Dennoch wurde schon seit 1963 niemand mehr in New Jersey hingerichtet.
Todesstrafe noch in 36 US-Staaten
Die letzten US-Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben, waren 1965 Iowa und West Virginia. Später wurde sie in den USA vorübergehend landesweit ausgesetzt, 1976 aber vom Obersten Gerichtshof wieder zugelassen.
In 36 Staaten können Straftäter weiter hingerichtet werden, unter anderen in Florida, Kalifornien und Texas. Dort fand am 25. September auch die letzte Exekution statt. Seitdem wurde keine Todesstrafe mehr vollstreckt, weil die Justizbehörden auf eine Entscheidung des Obersten Gerichts im kommenden Jahr warten, das über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit tödlicher Injektionen zu urteilen hat. Gegner der Todesstrafe machen geltend, dass diese Art der Hinrichtung gegen das Verfassungsverbot einer grausamen und unüblichen Bestrafung verstößt. (rri)