Muss der Brexit ins Parlament?
5. Dezember 2016Der Vorsitzende Richter David Neuberger berichtete zu Beginn der im Fernsehen übertragenen Verhandlungen, an dem Verfahren Beteiligte hätten im Vorfeld Gewaltdrohungen erhalten. Es gehe jedoch nicht um Gefühle oder Politik, sondern um Rechtsfragen. Die Richter würden den Fall unparteiisch prüfen und auf der Grundlage geltender Gesetze urteilen, beteuerte er angesichts des emotional aufgeladenen Prozesses in London. Vor dem Gericht kam es zu Demonstrationen. Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens prüft ab sofort die Frage, ob die Regierung die Zustimmung des Parlaments einholen muss, bevor sie Verhandlungen über den geplanten Ausstieg aus der Europäischen Union aufnehmen darf.
Regierung ging in Revision
Die elf Richter des Supreme Court begannen mit den auf vier Tage angesetzten Anhörungen (Artikelfoto). Anfang November hatte der High Court in London entschieden, dass die Brexit-Verhandlungen nur nach Zustimmung der Abgeordneten beginnen dürften. Die konservative Regierung war dagegen in Berufung gegangen. Nach bisheriger Planung will Premierministerin Theresa May bis Ende März den Startschuss für den Abschied von Brüssel geben. Ihr Zeitplan könnte nun gefährdet sein.
Generalstaatsanwalt Jeremy Wright argumentierte als einer der Vertreter der Regierung vor Gericht, es werde "allgemein erwartet", dass die Regierung das Ergebnis des Referendums umsetze, bei dem im Juni eine Mehrheit der Briten für den Brexit gestimmt hatte. Die Regierung habe laut Verfassung die alleinige Verantwortung für die Außenpolitik und könne damit auch selbst Verträge wie die mit der EU aufkündigen. Es gehe um "das Herzstück der Verfassungsordnung".
Ein Urteil des Supreme Court wird Mitte Januar erwartet. Sollte der Supreme Court das Urteil des High Court bestätigen, will die britische Regierung ein eigenes Brexit-Gesetz einbringen und versuchen, dies im Eilverfahren durchs Parlament zu bringen, um die Austrittsverhandlungen wie geplant starten zu können.
Nur ein "sanfter Brexit"?
Theoretisch könnten die Abgeordneten den EU-Austritt im Falle eines Siegs vor Gericht abwenden, Beobachter erwarten dies aber nicht. So hatte Oppositionsführer Jeremy Corbyn von der Labour-Partei angekündigt, den Brexit nicht aufhalten zu wollen. Man wolle der Regierung aber Zugeständnisse wie das Bekenntnis zum EU-Binnenmarkt und zu EU-Arbeitnehmerrechten abringen, sagte Corbyn dem Nachrichtensender SkyNews. Das wollen die Juristen der Regierung vermutlich dadurch erschweren, dass sie den Gesetzestext so knapp wie möglich formulieren.
Widerspruch aus dem ganzen Kingdom
Derweil droht Regierungschefin May weiteres Ungemach: In einem anderen Verfahren argumentieren Kläger aus Schottland, Wales und Nordirland, die Parlamente der jeweiligen Landesteile des Vereinigten Königreichs müssten ebenfalls zunächst angehört werden, bevor man in London den Austritt aus der EU einleiten darf.
SC/wl (afp, rtr, dpa)