Mordanklage gegen Flüchtling in Freiburg
30. März 2017Im Fall des Sexualmords an einer Studentin in Freiburg im Breisgau hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen den Tatverdächtigen erhoben. Hussein K. sei vor dem Landgericht nach Jugendstrafrecht angeklagt, teilte die Behörde mit. Dem nach eigenen Angaben 17 Jahre alten Flüchtling aus Afghanistan werde zudem Vergewaltigung zur Last gelegt.
"Heimtückischer Mord"
Der Angeklagte hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die Studentin in der Nacht zum 16. Oktober 2016 "angegriffen, gewürgt und vergewaltigt". Anschließend habe er sein Opfer im Fluss Dreisam abgelegt, in dem die 19-Jährige ertrunken sei. Hussein K., so der Vorwurf der Ankläger weiter, habe die Studentin "heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" getötet.
Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Beschuldigte "entgegen seiner Angaben zur Tatzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits erwachsen war". Dies legten medizinische Gutachten nahe. Eine Jugendkammer werde aber als zuständig angesehen, wenn noch Zweifel bestünden, ob der Beschuldigte zur Tatzeit bereits 21 Jahre alt gewesen sei, erklärte die Behörde.
Die Jugendkammer kann bei einer Zulassung der Anklage entscheiden, ob sie in dem Fall Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet. Der Strafrahmen dabei ist unterschiedlich: Im Erwachsenenstrafrecht steht auf Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe, im Jugendstrafrecht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren oder bei Heranwachsenden bei einer besonderen Schwere der Schuld von 15 Jahren.
Schon in Griechenland verurteilt
Der Sexualmord hatte Ende 2016 bundesweit Bestürzung ausgelöst. Der Fall sorgte zudem für eine Debatte über die Flüchtlingspolitik, weil der im Dezember 2016 festgenommene Hussein K. bereits wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Im Oktober 2015 war er vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Er tauchte unter und gelangte nach Deutschland.
Die deutschen Behörden wußten nichts von der kriminellen Vorgeschichte Hussein Ks. Er hatte keine Papiere bei sich und gab an, aus Afghanistan zu stammen. Die Behörden stuften ihn als unbegleiteten minderjährigen Flüchtling ein. In Freiburg lebte Hussein K. in einer Pflegefamilie.
wl/fab (dpa, afp)