Missbrauchs-Opfer fordern mehr Hilfe
22. Mai 2015Renate Bühn zieht ein ernüchterndes Fazit. "Sexueller Missbrauch ist noch immer eins der sichersten Verbrechen", sagt die Künstlerin und Sozialpädagogin. Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, sei für die Täter nach wie vor niedrig. Bühn hat in den 80er Jahren eine der ersten Organisationen mitbegründet, die sich mit sexuellem Missbrauch an Kindern beschäftigten. Fast dreißig Jahre dauerte es danach noch, bis das Thema eine breite Öffentlichkeit erreichte. Im Jahr 2010 wurde bekannt, dass in einigen katholischen Internaten und an der reformpädagogischen Odenwaldschule über Jahre systematisch Kinder und Jugendliche missbraucht worden. Ein Runder Tisch wurde gegründet, der über Konsequenzen beraten sollte und eine Beauftragte der Bundesregierung ernannt, die die Aufarbeitung offiziell koordinierte.
"Unverbindliches Mitgefühl"
Seit 2011 bekleidet der ehemalige Richter und Ministerialbeamte Johannes-Wilhelm Rörig dieses Amt. Seine Bilanz fällt eher ernüchternd aus. Rörig spricht von "unverbindlichem Mitgefühl". Präventionsmaßnahmen würden mangels Finanzierung nicht umgesetzt. Die Hilfen für Betroffene seinen nicht ausreichend. Nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hätten bisher in den vereinbarten Hilfsfonds eingezahlt. Eine Novellierung des Opferentschädigungsgesetzes sei nach wie vor nicht auf den Weg gebracht.
Vertreter verschiedener Organisationen, die sich mit sexuellem Missbrauch beschäftigen, haben sich deshalb in Berlin zu einem Betroffenenrat zusammengeschlossen. "Wir sind Opfer, wir sind Betroffene, aber wir sind auch Experten", sagt die Erziehungswissenschaftlerin Catharina Beuster. Die Betroffenen fordern einen Ausbau der Prävention, einen einfacheren Zugang zu Hilfen und mehr Unterstützung im Umgang mit den Institutionen. "Sie wollen eine Anerkennung ihres Leids und treffen erstmal auf Juristen", schildert die Journalistin Kerstin Claus ihre Erfahrung. Nachdem sie mit ihrer Geschichte an die evangelischen Kirche herangetreten sei, sei von ihr zuerst eine Verschwiegenheitserklärung verlangt worden. Inzwischen ist sie nach dem Opferentschädigungsgesetz als Betroffene anerkannt und hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Allerdings habe sie diese nicht erhalten, da verschiedene Behörden sich nicht auf die Zuständigkeit einigen konnten.
Verlängerung des Hilfsfonds
Die Vertreter der Betroffenenorganisationen fordern deshalb eine Reform des Hilfssystems und eine Änderung des Opferentschädigungsgesetztes. Das Gesetz regelt die Entschädigung von Verbrechensopfern. Opfer sexuellen Missbrauchs könnten diese aber häufig nicht in Anspruch nehmen, weil sie bestimmte Nachweise nicht erbringen könnten. So werde von ihnen häufig verlagt, dass sie genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verbrechens machten oder nachweise erbringen, dass die Folgen, unter denen sie leiden, direkt auf den Missbrauch zurückzuführen sind, sagt Rörig.
2011 wurde für die Betroffenen ein Hilfsfonds eingerichtet, der die Folgen dieser Probleme für die Menschen erstmal lindern soll. Der Fonds soll 2016 eigentlich auslaufen. Nun verlangen Betroffene und Beauftragter erst einmal, dass der Fonds verlängert wird, bis das Gesetz reformiert ist.