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Auflagen für Ackermann

29. November 2006

Der spektakulärste Wirtschaftsprozess Deutschlands, das Düsseldorfer Mannesmann-Verfahren, ist ohne Urteil zu Ende gegangen. Das Gericht stellte das Verfahren gegen Geldauflagen ein.

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Josef Ackermann (Archivbild)
Josef Ackermann (Archivbild)Bild: AP

Fast sieben Jahre nach den umstrittenen Prämienzahlungen bei Mannesmann hat das Landgericht Düsseldorf das Verfahren gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die Mitangeklagten vorläufig eingestellt. Der Vorsitzende Richter Stefan Drees sagte am Mittwoch (29.11.2006) in Düsseldorf, das Gericht folge damit dem Antrag der Verteidigung und der Anklage.

Jahrelange Zitterpartie

Klaus Esser (Archivbild)
Klaus Esser (Archivbild)Bild: AP

Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich darauf geeinigt, dass die sechs Angeklagten eine Geldauflage von 5,8 Millionen Euro zahlen. Ackermann übernimmt dabei mit 3,2 Millionen Euro den Löwenanteil. 1,5 Millionen Euro zahlt Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser. Für Ackermann endet mit der Einstellung eine jahrelange Zitterpartie. Die millionenschweren Geldauflagen, die die Angeklagten insgesamt zahlen müssen, entsprechen etwa einem Zehntel des Volumens der umstrittenen Prämien- und Pensionsbeschlüsse, derentwegen sie jahrelang vor Gericht standen.

Ackermanns Verteidiger, Klaus Volk, nannte die Einstellung des Verfahrens "alles andere als einen Schuldspruch" für seinen Mandanten. Bei der Auflage von 3,2 Millionen Euro für Ackermann handele es sich um keine Strafe, nicht einmal um eine Geldbuße, sagte Volk. Auf die Chance eines Freispruchs habe die Verteidigung verzichtet, weil sich das Verfahren monatelang hingezogen hätte. "Und wir wollten Ackermann den Rücken freihalten für die Arbeit bei der Bank."

Erleichterung bei der Deutschen Bank

Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank begrüßte unterdessen die Entscheidung. Der Aufsichtsrat freue sich, dass Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann den Kurs der Bank mit voller Kraft fortführen werde, erklärte der Gremiumsvorsitzende Clemens Börsig.

Der Banker ist dank der Einigung nicht vorbestraft. Ein Schuldeingeständnis ist damit nicht verbunden. Bereits zu seinem Amtsantritt vor vier Jahren hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt, die Anklage war im Herbst 2003 vom Gericht zugelassen worden. Bei einer Verurteilung wäre Ackermann an der Spitze von Deutschlands größtem Geldhaus kaum zu halten gewesen.

Zahlungen abgenickt

Ackermann, Esser, der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel sowie drei weitere Angeklagte standen wegen des Vorwurfs der schweren Untreue oder der Beihilfe dazu vor Gericht. Es ging um die Ausschüttung von 57 Millionen Euro Prämien und Pensionszusagen, die Anfang 2000 bei der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone an amtierende und frühere Manager geflossen waren.

Mit einem Volumen von 180 Milliarden Euro gilt die Transaktion nach wie vor als die größte der Wirtschaftsgeschichte. Die Freisprüche aus einem ersten Prozess 2004 in Düsseldorf hatte der Bundesgerichtshof im vergangenen Winter aufgehoben. Ackermann hatte sich selbst nicht bereichert, die Zahlungen allerdings als Mitglied des Aufsichtsrates mit abgenickt. (stu)