Erneute Schuldfrage
26. Oktober 2006Bei der Neuauflage des Mannesmann-Prozesses haben zwei der Hauptangeklagten noch einmal entschieden den Vorwurf zurückgewiesen, durch Millionenprämien an Ex-Manager Konzernvermögen verschleudert zu haben. Der frühere IG-Metall-Chef Klaus Zwickel sagte am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Landgericht: "Ein Geschenk ist die Zahlung an Herrn Esser für mich nie gewesen." Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser habe für das Unternehmen und seine Mitarbeiter weit mehr geleistet, als man habe erwarten können, betonte Zwickel.
Der Gewerkschafter, der als Mitglied im Aufsichtsratspräsidium von Mannesmann auch für die Höhe der Managementgehälter mitverantwortlich war, betonte, die Millionenprämie für Esser habe auch im Interesse des Mannesmann-Konzerns gelegen. Der Topmanager habe auch in den Monaten nach der Übernahme des Konzerns durch Vodafone noch eine wichtige Rolle gespielt - etwa beim Verkauf der Mannesmann-Röhrenwerke oder der Automobilzuliefersparte Atecs.
Lohn für Außerordentliches
Zwickel ging damit bereits am ersten Tag des neuen Prozesses auf einen gravierenden Vorwurf des Bundesgerichtshofes ein, der im vergangenen Dezember die Freisprüche gegen die Manager aufgehoben hatte. Die Karlsruher Richter hatten in ihrer Entscheidung moniert, dass Mannesmann keinerlei Vorteile mehr aus der 16-Millionen-Euro-Prämie für Esser gezogen habe.
Der mitangeklagte früherer Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk wies die Vorwürfe ebenfalls zurück. Die Prämien als Lohn für außerordentliche Leistungen hätten der Unternehmenskultur von Mannesmann entsprochen.
Warten auf Ackermann
Im vielleicht spektakulärsten Wirtschaftsprozess der Bundesrepublik müssen sich seit Donnerstag (26.10.) neben Zwickel und Funk erneut auch Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser sowie zwei weitere Beschuldigte wegen des Vorwurfs der Untreue in einem besonders schweren Falle und der Beihilfe dazu verantworten. Ackermann und seine Mitangeklagten sollen im Jahr 2000 die 180 Milliarden Euro teuere Übernahme von Mannesmann durch Vodafone genutzt haben, um Managern und Ex-Vorständen des Unternehmens ungerechtfertigte Abfindungen in Höhe von fast 60 Millionen Euro zuzuschieben.
2004 waren die Angeklagten vom Düsseldorfer Landgericht in erster Instanz frei gesprochen worden. Die Neuauflage des Verfahrens wurde notwendig, weil der Bundesgerichtshof im Dezember 2005 die Freisprüche aufgehoben hatte. Nach Einschätzung der Karlsruher Richter haben vor allem die Angeklagten Ackermann, Zwickel und Funk durch die Genehmigung der Millionenprämien ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzt. Der Vorsitzende Richter des dritten BGH-Strafsenats Klaus Tolksdorf fand in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte: Die Manager hätten die "Bodenhaftung verloren", wenn sie meinten, "so viel geleistet zu haben, dass Abfindungen in dieser Höhe lediglich wohl verdienter Lohn für ihre Leistung seien".
Am meisten zu verlieren hat in dem Verfahren Deutsche-Bank-Chef Ackermann. Sollte der Manager tatsächlich rechtskräftig wegen Untreue verurteilt werden, müsste er seinen Chefsessel bei Deutschlands größter Bank wohl räumen. Er will sich jedoch frühestens in der kommenden Woche zu den Vorwürfen äußern. Am ersten Prozesstag gab er nur Informationen zu seiner Person zu Protokoll, darunter auch sein Gehalt: 15 bis 20 Millionen Euro pro Jahr.
Insgesamt sind für den Prozess bislang 26 Verhandlungstage vorgesehen. (mas)