Lebenslänglich für Tohti
23. September 2014Ilham Tohti wies vor Gericht alle Vorwürfe als unbegründet zurück, aber es nützte ihm nichts. Das Mittlere Volksgericht von Ürümqi verurteilte den uigurischen Akademiker am Dienstag (23.09.2014) zu lebenslanger Freiheitsstrafe und beschlagnahmte sein gesamtes Vermögen. Der Angeklagte habe noch während der Verlesung des Urteils ausgerufen, dass er das Urteil nicht anerkenne, berichtete einer seiner Verteidiger, Li Fangping. Er sagte gegenüber der DW, dass er gegen das Urteil Berufung einlegen werde.
Sophie Richardson, bei Human Rights Watch für chinesische Angelegenheiten zuständig, erklärte, der Prozess habe das vollständige Versagen des chinesischen Justizsystems aufgezeigt. Die Behörden hätten sich unfähig gezeigt, auf konstruktive Kritik in Bezug auf den Umgang mit ethnischen Minderheiten einzugehen.
"Mann im Käfig"
In einem Interview mit der DW im Jahr 2013 bezeichnete sich Tohti, ein in Peking lehrender Sozialwissenschaftler, der sich kritisch mit der chinesischen Minderheitenpolitik in Xinjiang auseinandersetzte, als ein "Mann im Käfig". Im Januar 2014 wurde er in einer Wohnung in Peking verhaftet und später nach Ürümqi gebracht, wo ihm wegen "Separatismus und Anstachelung zum Rassenhass" der Prozess gemacht wurde.
Nach der Verhaftung Tohtis hatte die chinesische Autorin Li Jingrui in ihrem Blog geschrieben: "Während Xinjiang mit vielen verwickelten und schlimmen Problemen zu kämpfen hat, haben die Behörden nichts Besseres zu tun, als Ilham einzusperren, der sich wie keiner um Verständigung und Dialog bemüht."
"Rechte des Angeklagten gewahrt"
Details über den Prozess waren außer den spärlichen offiziellen Mitteilungen des Gerichts in Chinas Online-Medien nicht zu finden, die meisten der offiziellen Kommentatoren hüllten sich ebenfalls in Schweigen. Nach Angaben der Anwälte Tohtis wurden die online publizierten Aussagen Tohtis und seine Äußerungen während seiner Seminare von der Anklage als Beweise dafür vorgelegt, dass er Rassenhass geschürt hätte.
Nach dem Ende der Verhandlung teilte das Gericht auf seiner Social-Media-Seite mit: "Die Rechte des Angeklagten und seiner Verteidiger wurden während des Verfahrens gemäß dem Gesetz gewährleistet."
International wurde das Urteil von vielen Seiten scharf kritisiert, unter anderem von den USA und der EU. Die EU verwies darauf, dass der Prozess nicht nach rechtsstaatlichen Kriterien verlaufen sei, insbesondere was das Recht des Angeklagten auf eine wirksame Verteidigung betreffe.