Krimineller Clanchef darf abgeschoben werden
22. November 2019Für den in Bremen in Abschiebehaft sitzenden 46-Jährigen, Oberhaupt eines kriminellen Clans aus dem Libanon, könnte damit sein jüngster Deutschlandaufenthalt rund vier Wochen nach der illegalen Einreise beendet sein. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt entschied, dass die Behörden mit der Abschiebung Ibrahim Miris nicht warten müssen, bis abschließend über dessen Eilantrag gegen die Ablehnung seines neuen Asylbescheids entschieden ist.
Gefahr für die deutsche Allgemeinheit
Die Richter sprachen der von Miri gegen die Asylentscheidung angestrengten Klage in ihrem Beschluss keine aufschiebende Wirkung zu. "Das bedeutet, dass eine Abschiebung vor Entscheidung über die Klage aus Rechtsgründen erfolgen kann", heißt es in einer Mitteilung zu dem Urteil. Das Gericht habe "keine ernstlichen Zweifel", dass die Ablehnung seines Asylbescheids zu Recht erfolgt sei. Die Entscheidung ist nicht mit einer Beschwerde anfechtbar.
Der mehrfach vorbestrafte Clanchef stellt aus Sicht des Gerichtes eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Im Libanon drohe ihm keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und auch keine konkrete Gefahr für Leib und Leben wegen "Blutrache".
Der von Miri eingereichte Eilantrag richtet sich gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das seinen Antrag auf Asyl als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt hatte. Wegen der Dringlichkeit war der Asylantrag nicht in Bremen, sondern in der BAMF-Zentrale in Nürnberg bearbeitet worden.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) begrüßte die Entscheidung der Bremer Richter. "Das ist ein großer Erfolg für die Durchsetzungsfähigkeit unseres Rechtsstaates", sagte er. Sein Ministerium werde nun alles dafür tun, um die Abschiebung so schnell wie möglich durchzuführen.
Mehrfach verurteilter Schwerkrimineller
Miri wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels. Erst im März kam er vorzeitig aus dem Gefängnis. Im Juli wurde er in den Libanon abgeschoben. Ausreisepflichtig war er bereits seit vielen Jahren. Ende Oktober reiste er mit Hilfe von Schleppern aber illegal wieder ein und stellte in Bremen einen neuen Asylantrag. Seitdem sitzt er in Abschiebehaft. Seinen ersten Antrag auf Asyl in Deutschland hatte er 1986 gestellt.
qu/jj (dpa, afp)