Asylantrag von Clanchef Miri abgelehnt
8. November 2019Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat den Asylantrag des libanesischen Clanchefs Ibrahim Miri als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Wie Bundesinnenminister Horst Seehofer in Berlin mitteilte, wird die abermalige Abschiebung des Schwerkriminellen vorbereitet. "Wir werden auch in der Zukunft alles tun, damit unser Asylsystem nicht von Kriminellen missbraucht werden kann", fügte Seehofer hinzu. Auch Miris Antrag auf die Feststellung von Abschiebeverboten wurde abgelehnt.
Bundesweit für Aufsehen gesorgt
Seit Ende Oktober befand sich Miri, der mit einem Einreiseverbot in den gesamten Schengen-Raum belegt war, in Bremen. Dort hatte er einen Asylantrag gestellt und war festgenommen worden. Ein Amtsgericht ordnete Abschiebehaft bis zum 2. Dezember an. Miri kann gegen die Entscheidung des BAMF und die geplante Abschiebung Rechtsmittel einlegen. Sein Anwalt Albert Timmer kündigte an, dies fristgerecht zu tun. "Es bleibt dann, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren abzuwarten", sagte der Jurist.
Im Privatjet nach Libanon ausgeflogen
Die Rückkehr des Mannes, der ein führendes Mitglied des mafiösen, aus dem Libanon stammenden Miri-Clans ist, hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Denn sein Fall stellt eine Art Probe aufs Exempel dar, ob in Deutschland geltendes Recht und Realität miteinander vereinbart werden. Miri war laut Medienberichten im Juli per Privatjet in den Libanon ausgeflogen worden - nachdem er bereits viele Jahre lang ausreisepflichtig war. Von dort ließ er sich illegal zurückschleusen. Er zeigte sich deswegen selber an und stellte einen Antrag auf politisches Asyl.
Unverfroren
Den Zeitpunkt dafür hatte er clever gewählt. Denn für die Prüfung der Selbstanzeige, des Asylantrags und einer angekündigten Klage gegen seine Abschiebung im Juli braucht die Justiz eine gewisse Zeit. Bis dahin hätte sich die Sicherheitslage im Libanon, wo seit Wochen regierungsfeindliche Demonstrationen stattfinden, drastisch verschlechtern können. Und: In Bürgerkriegsgebiete fliegt Deutschland auch Ausreisepflichtige nicht aus.
Grundrecht auf Asyl
Mit dem Hinweis, dass es sich um einen Schwerkriminellen handelt, dem die Wiedereinreise untersagt worden war, hatte das BAMF erklärt, Miris Asylantrag "mit der gebotenen Beschleunigung" zu prüfen. Zugleich wies Amtschef Hans-Eckhard Sommer aber darauf hin, dass Asyl ein Grundrecht sei. Daher wolle man auch Miris Antrag entsprechend allen rechtlichen Vorgaben sorgfältig prüfen.
Von der Hisbollah bedroht?
Miri hatte auf "subsidiären Schutz", plädiert, wie es in Medienberichten hieß. Er habe geltend gemacht, unverschuldet in einen "Blutrachekonflikt aus der Vergangenheit" zwischen seinem Miri-Clan und dem rivalisierenden El-Zein-Clan geraten zu sein, der auf eine Messerstecherei 2006 in einem Bremer Lokal zurückgehe. Damals wurde dem Bericht zufolge ein Neffe Ibrahim Miris getötet. Aus Vergeltung soll ein Angehöriger des Miri-Clans 2009 einen als Mittäter verurteilten Angehörigen des El-Zein-Clans erschossen haben. Nach Miris Angaben sollen die libanesischen Hisbollah-Milizen den El-Zein-Clan unterstützen und ihn persönlich für den Rachemord verantwortlich machen.
uh/qu (dpa, afp)