Kräftiger Tritt auf die Schuldenbremse
13. Februar 2009Bund und Länder haben sich endgültig auf eine umfassende Reform der Haushalts- und Finanzpolitik geeinigt. Die 'Föderalismuskommission II' verständigte sich am Donnerstagabend (12.02.2009) in Berlin darauf, in das Grundgesetz eine "Schuldenbremse" aufzunehmen. Danach darf der Bund vom Jahr 2016 an im Normalfall nur noch Schulden in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts machen. Das wären zurzeit achteinhalb Milliarden Euro im Jahr. Bei "Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen" dürfen die Grenzen überschritten werden, der Bundestag muss dann aber auch einen Tilgungsplan verabschieden.
Ziel: Null Neuverschuldung
Die 16 Bundesländer sollen von 2020 an gar keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Strittig waren bis zuletzt die Sonderhilfen für jene fünf Länder, die ihre Haushalte nicht aus eigener Kraft ausgleichen können. Sie sollen nun von 2011 bis 2019 Hilfen zum Schuldenabbau von insgesamt 800 Millionen Euro im Jahr bekommen: Bremen 300 Millionen Euro, das Saarland 260 Millionen sowie Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt jeweils 80 Millionen Euro. Das Geld wird vom Bund und den reicheren Bundesländern aufgebracht. Die Unionsseite hatte insgesamt 100 Millionen Euro mehr verlangt, war aber am Widerstand von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) gescheitert.
Grundgesetzänderung bis zum Sommer?
Wie die beiden Vorsitzenden der 'Föderalismuskommission II', der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und SPD-Fraktionschef Peter Struck, mitteilten, sollen Bundestag und Bundesrat die Grundgesetz-Änderungen noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden. Anfang März soll die Kommission noch einmal tagen, um über die Ausführungsgesetze zu beraten. Von ihnen hängt ab, ob auch die FDP mit im Boot ist, die für eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat gebraucht wird. Die Liberalen befürchten, die Ausnahmeregelungen könnten ein Einfallstor für neue Schulden werden, wenn jeder Abschwung zur Notsituation erklärt wird.
Widerstand in manchen Ländern
In einigen Landtagen regt sich Widerstand gegen die geplante Neuregelung, vor allem in den SPD-Fraktionen. Der schleswig-holsteinische SPD-Landeschef Ralf Stegner geht nach eigenen Angaben davon aus, dass Verfassungsklage erhoben wird. Mecklenburg-Vorpommern sieht eine "Überforderung" der ostdeutschen Länder. Gegen die Reform sprachen sich auch die Partei 'Die Linke' und die Grünen aus. (wa)