Koalition vereinbart Verfassungsschutzreform
6. Juni 2020Das Bundesamt für Verfassungsschutz werde im Kampf gegen Extremisten mehr digitale Kompetenzen erhalten, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nach sehr schwierigen Verhandlungen habe die SPD zugestimmt, dem Inlandsgeheimdienst mehr Möglichkeiten zu geben, eine laufende verschlüsselte Telekommunikation zu überwachen, die sogenannte Quellen- Telekommunikationsüberwachung. Dazu gehören Online-Telefonate und Messenger-Nachrichten. Im Gegenzug gab Seehofer nach eigenen Angaben auf Drängen der SPD die Forderung nach einer Online-Durchsuchung auf. Die Union wollte den Verfassungsschützern ursprünglich auch erlauben, mit einer Online-Durchsuchung direkt auf Computer und Festplatten zuzugreifen.
"Wir haben uns in der Union entschieden, das neue Verfassungsschutzgesetz ins Kabinett einzubringen, mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, aber ohne Online-Durchsuchung", sagte Seehofer in dem Interview. Bei den Beratungen mit dem Koalitionspartner habe er als Minister vor der Entscheidung gestanden: "Ich mache nichts oder ich setze um, was politisch möglich ist", berichtete Seehofer.
Zuvor hatte Seehofer schon auf die von ihm ursprünglich angestrebte Erlaubnis verzichtet, Daten von Kindern zu speichern. Sein Ministerium hatte einen ersten Entwurf bereits vor gut einem Jahr an das Justizministerium weitergeleitet. Das Ministerium, das damals noch von Katarina Barley (SPD) geleitet wurde, wies den Entwurf für ein Gesetz zur "Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz" damals allerdings ohne inhaltliche Prüfung zurück.
Extremisten und Schleusernetzwerke im Visier
Bereits Mitte Mai war ein Entwurf der Novelle bekanntgeworden. Damals sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, der Nachrichtenagentur dpa: "Gut, dass es mit den Sicherheitsgesetzen jetzt vorangeht." Die Befugnisse von Verfassungsschutz und Bundespolizei müssten dringend den neuen digitalen Möglichkeiten angepasst werden. "Extremistengruppen und Schleusernetzwerke können wir nur überwachen und aushebeln, wenn wir deren Kommunikation überwachen", betonte der CDU-Politiker. Diese Netzwerke nutzten vor allem verschlüsselte Dienste wie WhatsApp oder Skype. Eine einfache Telefonüberwachung sei deshalb nicht ausreichend.
Das Bundeskriminalamt hat diese Möglichkeiten heute schon im Ermittlungsverfahren. In den Polizeigesetzen der Länder sind die Regelungen zur Überwachung verschlüsselter Chats und zur Online-Durchsuchung unterschiedlich. Für die Aufklärung extremistischer Gruppierungen durch den Verfassungsschutz gilt das bisher nicht. "Extremismus bekämpft man nicht, indem man die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten überwindet", kritisierte der FDP-Innen-Experte Konstantin Kuhle. Im Innenministerium hieß es seinerzeit, man hoffe, dass das neue Gesetz spätestens Anfang 2021 in Kraft treten werde.
kle/se (afp, dpa)