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Politik

Abrisspläne für Beduinendorf auf Eis

21. Oktober 2018

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat Pläne zum umstrittenen Abriss eines Beduinendorfs im Westjordanland bis auf weiteres verschoben. Das Vorhaben war international auf Kritik gestoßen.

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Palästinenser feiern die Entscheidung Neganjahus
Palästinenser feiern die Entscheidung NeganjahusBild: picture-alliance/Zuma Press/APA Images/S. Hatem

Das Beduinendorf Chan al-Ahmar im von Israel besetzten Westjordanland kann vorerst bleiben. "Die Absicht ist es, den Verhandlungen und den Angeboten, die wir von verschiedenen Institutionen, auch in den vergangenen Tagen bekommen haben, eine Chance zu geben", erklärte Netanjahus Büro. Israels Oberster Gerichtshof hatte trotz internationaler Kritik im September grünes Licht für den Abriss der Siedlung Chan al-Ahmar gegeben. 

Das Dorf liegt in einem strategisch bedeutsamen Gebiet östlich von Jerusalem; in der Nähe befinden sich israelische Siedlungen sowie eine wichtige Straße zum Toten Meer. Das Dorf hat rund 200 Einwohner. Die meisten von ihnen leben in ärmlichen Unterkünften aus Wellblech und Holz. Israel argumentiert, das Dorf sei illegal errichtet worden und hatte die Bewohner zur Räumung ihrer Häuser aufgefordert.

Blick auf das Dorf Chan al-Ahmar
Blick auf das Dorf Chan al-AhmarBild: picture-alliance/Zuma Press/APA Images/S. Hatem

Acht europäische Staaten, darunter fünf Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, hatten Israel zur Abkehr von den Abrissplänen aufgefordert. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweden, Belgien, Polen und die Niederlande warnten in einer gemeinsamen Erklärung, die Zerstörung von Chan al-Ahmar "würde die Realisierbarkeit der Zwei-Staaten-Lösung ernsthaft gefährden". 

Israelische Polizisten nehmen am Samstag einen Demonstranten gegen den Abriss fest
Israelische Polizisten nehmen am Samstag einen Demonstranten gegen den Abriss festBild: picture-alliance/Zuma Press/APA Images/S. Hatem

Auch die Anklage des Weltstrafgerichtes warnte Israel vor dem Abriss. Die drohende Zwangsräumung könne ein Kriegsverbrechen darstellen, erklärte Chefanklägerin Fatou Bensouda am vergangenen Mittwoch in Den Haag. Die "umfassende Zerstörung von Eigentum ohne militärische Notwendigkeit und die Umsiedlung der Bevölkerung in einem besetzten Gebiet" sei nach dem Römischen Statut des Gerichts ein Kriegsverbrechen. 

Die Anklägerin untersucht bereits Vorwürfe zu Kriegsverbrechen in den besetzten Gebieten. Über die Einleitung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens ist aber noch nicht entschieden. Israel erkennt das Gericht nicht an. Da aber Palästina ein Mitgliedsstaat ist, könnte das Gericht dennoch ein Verfahren gegen Israel eröffnen.

stu/sam (afp, dpa)