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Interview: "Ein Beitrag zur Aussöhnung im Irak"

Das Interview führte Maik Meuser18. Oktober 2005

Am Mittwoch (19.10.) beginnt der Prozess gegen Saddam Hussein und seine engsten Vertrauten. Eine bessernde Wirkung auf die Täter wird er nicht haben. Dennoch ist er wichtig, meint der Strafrechtler Helmut Kreicker.

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Der Diktator ist gefasst - Reaktionen der PresseBild: AP

Herr Kreicker, was erwarten Sie sich von der Arbeit des 2003 geschaffenen Sondertribunals zur Ahndung von Regimeverbrechen, vor dem sich Saddam Hussein verantworten muss?

Das Tribunal wird mit seinen Urteilen einen wesentlichen Beitrag für die Aussöhnung im Irak leisten. Denn es trifft eine juristische Festlegung der Schuld für die begangenen Verbrechen. Das ist für die weitere Entwicklung des Irak unheimlich wichtig. So wie die Nürnberger Prozesse wichtig für die deutsche Nachkriegsentwicklung waren. Diese Prozesse haben gezeigt, dass es individuelle Verantwortung für die Verbrechen gab und es sich nicht um schicksalhafte Geschehen handelt. Eine gerichtliche Festlegung ist auch wichtig, um wirksam späteren Geschichtsrevisionismus zu verhindern. Das Urteil soll und wird nicht bessernd auf die Täter einwirken, sondern es muss der Gesellschaft dienen.

Was muss man bei der Konstruktion eines solchen Gerichtes beachten?

Für die Konstruktion des Sondertribunals ist es vor allem wichtig, dass die Legitimationsbasis groß ist. Die wichtigste Funktion, die das Tribunal auszufüllen hat, ist ja eine Befriedung der irakischen Gesellschaft. Da hat das Sondertribunal einen gewissen Schönheitsfehler, da es nicht vom irakischen Souverän eingesetzt wurde, sondern von der Besatzungsmacht. Aber völkerrechtlich gibt es keine Probleme mit diesem Tribunal. Ob die Entscheidungen des Tribunals akzeptiert werden, wird allerdings vor allem davon abhängen, wie es seine Arbeit macht.

Wie muss man das irakische Sondertribunal hinsichtlich des Völkerrechts betrachten?

Es handelt sich hier um ein rein nationales irakisches Gericht, das auf der Basis von Völkerstrafrecht, also internationalem Recht, entscheiden wird. Es hätte alternativ auch die Möglichkeit eines internationalen Tribunals gegeben, das von den Vereinten Nationen eingesetzt wird, oder eines nationalen Gerichts, das mit Unterstützung der UN tätig wird; beides ist hier aber nicht der Fall.

Hat das Festhalten der Iraker an der Möglichkeit der Todesstrafe ein internationales Tribunal verhindert?

Die Iraker haben zwar auf der Todesstrafe bestanden, und auch deshalb war eine Anbindung des Tribunals an die Vereinten Nationen nicht möglich, in erster Linie waren es aber die Amerikaner, die ein internationales Gericht, zumal eines der Vereinten Nationen, verhindert haben. Allerdings hätte man etwas mehr Überzeugungsarbeit leisten müssen und das Tribunal auf eine lebenslängliche Haft als Höchststrafe festlegen sollen.

Es dürfen nur irakische Juristen in dem Tribunal beschäftigt werden. Ist das problematisch?

Dass sich das Tribunal als nationales Gericht nur aus irakischen Juristen zusammensetzt, hat Vor- und Nachteile. Ein Vorteil ist sicherlich, dass bei der Bevölkerung, also dem eigentlichen Adressaten der Urteilssprüche, nicht so leicht der Eindruck entstehen kann: Hier richten Fremde über uns. Da das Völkerstrafrecht ja vor allem amerikanisch-europäisch geprägt ist, wäre die Akzeptanz für ein Urteil von Richtern, die aus diesem anderen Kulturkreis kommen, vielleicht nicht so hoch. Gleichzeitig besteht natürlich die Gefahr, dass man nicht genügend qualifizierte und unabhängige Juristen für das Tribunal gefunden hat. Wahrscheinlich wird sich erst im Nachhinein herausstellen, dass ein paar am Tribunal Beschäftigte früher auch Funktionen in der Baath-Partei von Saddam Hussein innehatten. Das wäre dann natürlich gefährlich für die Legitimität. Und dann ist da noch das Problem, dass die irakischen Juristen wahrscheinlich keine großen Experten für das Völkerrecht sind. Aber da können, das wird ja im Statut für das Tribunal erlaubt, externe Berater helfen.

Welche Bedeutung hat das Tribunal über den Irak hinaus?

Das Tribunal im Irak kann man in eine klare Entwicklungslinie des Völkerstrafrechts von den Nürnberger Prozessen bis heute einordnen. Interessant ist vor allem eins: Die Amerikaner, die ja für sich den Internationalen Strafgerichtshof ablehnen, haben das ihm zugrunde liegende Römische Statut sozusagen als Blaupause für das Tribunal im Irak abgeschrieben. Das Max-Planck-Institut hat das einmal miteinander verglichen. Demnach verdammen die USA das Völkerstrafrecht wohl doch nicht so vehement, wie es immer scheint. Sie wollen sich nur nicht selbst nach völkerrechtlichem Strafrecht verantworten müssen. Es zeigt sich also: Das Völkerstrafrecht ist mittlerweile international anerkannt. So können beispielsweise Regierungsmitglieder unabhängig davon, ob ihre Staatsverbrechen nach dem Recht ihres Staates zur Tatzeit strafbar waren oder nicht, nach "Weltrecht" zur Verantwortung gezogen werden.

Dr. Helmut Kreicker ist Projektleiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.