Humanitäre Visa für Flüchtlinge?
7. März 2017Den meisten Menschen, die aus oder über den Nahen Osten oder Nordafrika fliehen, bleibt auf ihrem Weg nach Europa nur die lebensgefährliche Reise über das Mittelmeer. Wege über Land sind wegen Krieg oder verschlossenen Grenzen derzeit nur schwer zugänglich. Was nur Wenige wissen: Es gibt theoretisch die Möglichkeit einer legalen Einreise in die EU. Seit dem 13. Juli 2009 ist sie im europäischen Visakodex genannt.
Menschlichkeit als Kriterium
Das so genannte "humanitäre Visum" kann von jeder Person ohne Bezug zur EU in einer Botschaft eines EU-Mitgliedslandes beantragt werden. Wer dieses Visum anfordert, der schlüpft automatisch unter das Dach der europäischen Grundrechte, nach denen auch ein Asylantrag gestellt werden kann.
Juristen wie Stefan Kessler vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst in Berlin und wissenschaftliche Mitarbeiter der grünen EU-Abgeordneten Barbara Lochbihler weisen auf eine Problematik des humanitären Visums hin. Es gelte nur 90 Tage und es gebe bisher keine allgemeine Definition der "humanitären Gründe", nach welchen das Visum erteilt werden muss. Bisher stehe es jedem EU-Mitgliedsland frei, für welche konkreten Fälle es ein solches humanitäres Visum erteilt.
Ursprünglich war beabsichtigt, sehr strenge Bedingungen zu stellen. So müsse ein Antragsteller nachweisen, dass er an Leib und Leben direkt bedroht ist, wenn das Visum nicht erteilt wird. Wer flüchtet, um lediglich ein besseres Leben führen zu können, dürfte danach keinen Anspruch auf ein Visum aus humanitären Gründen haben, sagen Rechtsexperten. Es komme immer auf den Einzelfall an. Der liegt jetzt vor.
Der Fall vor dem EuGH
Ein syrisches Ehepaar mit drei kleinen Kindern hat im Oktober 2016 in Beirut (Libanon) in der Botschaft von Belgien ein solches Visum aus humanitären Gründen beantragt. Damit hätten sie Aleppo verlassen können, um in Belgien einen Asylantrag stellen zu können. Die Familie hatte als Argument vorgetragen, dass sie wegen ihres christlich-orthodoxen Glaubens verfolgt würden. Ein Familienmitglied sei bereits entführt und gefoltert worden. Zudem sei die Grenze zwischen dem Libanon und Syrien geschlossen worden. Man habe also keine Möglichkeit, sich in einem angrenzenden Land als Flüchtling registrieren zu lassen.
Das Ausländeramt in Belgien lehnte aber das Visumsgesuch ab, weil die Familie wohl vor gehabt hätte, länger im Land zu bleiben. Die syrische Familie rief daraufhin den Rat für Ausländerstreitsachen in Belgien an und beantragte, dass die Entscheidung ausgesetzt wird. So beauftragte die belgische Behörde den Europäischen Gerichtshof, die Lage zu klären und eine Lösung zu finden.
Die Empfehlung des EuGH-Generalanwalts
Doch noch vor dem Urteil hat der hoch angesehene und einflussreiche Generalanwalt des EuGH, Paolo Mengozzi, in seinem Schlussantrag schon offiziell mitgeteilt, welche Rechtsauffassung er vertritt. Danach seien ein EU-Mitgliedsstaat und dessen Behörden verpflichtet, ein humanitäres Visum auszustellen, wenn Gefahr für Leib und Leben beim Antragsteller besteht.
Artikel 4 der Europäischen Grundrechtecharta verbietet "Folter und unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung". Mengozzi plädiert dafür, Flüchtlingen aus besonders gefährlichen Ländern wie Syrien mit einem humanitären Visum eine legale Möglichkeit zu schaffen, das europäische Asylsystem zu nutzen. Allerdings sind die Vorschläge des Generalanwalts nicht bindend. Die Richter des EuGH beraten derzeit unabhängig vom Schlussantrag des Generalanwalts.
Asylantrag direkt in der Botschaft ?
Das Gerichtsurteil könnte vieles wieder beleben, was bisher versucht wurde, aber gescheitert war. Das jedenfalls hoffen Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch. Noch vor zwei Jahren wurden nämlich Planungen diskutiert, dass die EU auf afrikanischem Boden Asylzentren einrichtet. Dort sollte nicht nur über Visa, sondern direkt über Asylanträge entschieden werden.
Wer danach als Flüchtling schutzbedürftig gewesen wäre, hätte dann gleich legal nach Europa weiterreisen können. Die Leitung des in Deutschland verantwortlichen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konnte sich damals auch vorstellen, Mitarbeiter in solche Zentren zu schicken. Doch die Idee scheiterte, weil sich die EU-Länder nicht einigen konnten.
Kay Hailbronner, Mitglied im Direktorium des Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer-und Asylrecht in Konstanz vermutet, dass auch die positive Einstellung des EuGH Generalanwalts von seinen Richtern nicht geteilt wird. Hailbronner begründet seine Einschätzung so: "Es besteht die konkrete Gefahr, dass das Visaerteilungssystem funktionsunfähig wird, weil Botschaften nicht in der Lage sind, die Behauptung einer konkreten Gefährdung zu überprüfen." Wenn lediglich eine glaubhafte Schilderung eines Verfolgungsschicksals ausreichen würde, dann müssten wohl alle Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, dem Irak oder aus nordafrikanischen Ländern ein "humanitäres Visum" erhalten. Diesen Dammbruch kann sich Hailbronner nicht vorstellen und rechnet mit einem negativen Urteil.