Bergisch Gladbach: Hauptangeklagter vor Gericht
17. August 2020Einer der zentralen Verdächtigen im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach steht seit diesem Montag in Köln vor Gericht. Die Vorwürfe gegen Jörg L. sind gravierend. Immer wieder soll der 43-jährige Koch und Hotelfachmann hinter einer perfekten bürgerlichen Fassade seine kleine Tochter sexuell missbraucht haben. Die Taten habe er meist fotografiert und gefilmt und diese Aufnahmen an gleichgesinnte Chat-Partner weitergeleitet. Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft Jörg L. 79 Straftaten vor.
Einen Teil davon soll er gemeinsam mit einem Chat-Partner, einem ehemaligen Bundeswehrsoldaten aus Kamp-Lintfort, begangen haben. Der gestand, zu Missbrauchsverabredungen auch seine leibliche Tochter und seinen Stiefsohn mitgebracht zu haben. Der 27-Jährige wurde Ende Mai wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Stellvertretend für den gesamten Missbrauchskomplex
Jörg L. steht stellvertretend für den sogenannten Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach, daher das große Interesse. Der Fall erstreckt sich mittlerweile auf ganz Deutschland - eine Durchsuchung bei dem Koch und Hotelfachmann im Herbst vergangenen Jahres brachte ihn ins Rollen. Polizisten fanden riesige Mengen kinderpornografischen Materials. Und sie stießen auf digitale Kontakte zu anderen Männern, die in einer Parallelwelt im Netz Bilder und Videos von Kindesmissbrauch austauschen - im Vertrauen darauf, unter sich zu bleiben. Mittlerweile gehen Ermittler Spuren zu Tausenden Verdächtigen nach.
Dass die Ermittler eine so umfassende Anklage verfassen konnten, liegt an dem umfangreichen Datenmaterial, das sie sicherstellen konnten - Bilder und Videos. Deren Sichtung sei unerträglich, sagte der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Ulrich Bremer. Aber es gelte, professionell zu bleiben. In Köln hat sich eine Ermittlergruppe unter großer Belastung tief in die Szene eingegraben.
Angeklagter offenbar kooperationsbereit
Jörg L. soll inzwischen geholfen haben, Chat-Partner zu identifizieren. Vor Gericht erklärte er zudem, sich zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Dafür wurde aber auf Antrag der Anwältin, die seine Frau und seine Tochter vertritt, die Öffentlichkeit aus dem Saal gebeten. Sie will das Mädchen schützen, wenn die vorgeworfenen Taten im Detail erörtert werden. Auch die Aussage der Mutter sollte später ohne Presse erfolgen.
hf/sti (dpa, afp)