Mord in Freiburg: Tatverdächtiger älter als 17
22. Februar 2017Im Fall der ermordeten Freiburger Studentin ist der Verdächtige Hussein K. zur Tatzeit womöglich schon volljährig gewesen. K. könnte nach Angaben der Freiburger Staatsanwaltschaft vom Mittwoch bereits 22 Jahre alt gewesen sein - und nicht erst 17 Jahre, wie von ihm angegeben. In dem Fall würde der Afghane nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt werden, ihm droht bei einer Verurteilung lebenslange Haft. Unter 18 Jahre alte Täter können nach Jugendstrafrecht maximal zu zehn Jahren Haft verurteilt werden.
Suche nach weiteren altershinweisen in Griechenland
Nach Angaben des Freiburger Oberstaatsanwalts Michael Mächtel ergab ein medizinisches Gutachten auf Grundlage von Handwurzel- und Zahnuntersuchungen "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit", dass K. "zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt" war. Die Strafverfolgungsbehörde will nun in Griechenland weitere Hinweise zum Alter des mutmaßlichen Täters prüfen, bevor sie Anklage erhebt. Hussein K. war vorzeitig aus griechischer Haft entlassen worden, die er wegen versuchten Mordes an einer Frau 2013 verbüßen musste.
Wann Anklage wegen Mordes erhoben wird, ist nach Angaben eines Sprechers noch unklar. Zum Prozess komme es dann vor dem Landgericht Freiburg. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Verdächtige die 19 Jahre alte Studentin Maria L. im Oktober 2016 in Freiburg vergewaltigte und ermordete. Nach wochenlangen Ermittlungen wurde er Anfang Dezember 2016 festgenommen. Von ihm wurden DNA-Spuren am Tatort gefunden.
Hussein K. bekam besondere Betreuung in Deutschland
Das Verbrechen in Freiburg hatte noch vor dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt eine Debatte über die deutsche Flüchtlingspolitik ausgelöst. Hussein K. war nach Angaben deutscher Behörden im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Er gab an, 17 Jahre alt zu sein und aus Afghanistan zu stammen. Daher stand er als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in der Obhut des Jugendamtes und lebte in Freiburg bei einer Pflegefamilie. Nachweise zu Alter und Herkunft hatte er nicht vorlegen können.
Die deutschen Behörden wussten nichts von der kriminellen Vorgeschichte des Mannes, weil Griechenland ihn nicht international zur Fahndung ausgeschrieben hatte.
pg/ww (dpa, afp)