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Politik

Brexit: Parlament hat Mitspracherecht

3. November 2016

Mit seiner Entscheidung hat der High Court in London einer Klage gegen einen Alleingang der britischen Regierung nach dem Brexit-Votum stattgegeben. Diese erklärte postwendend, das Urteil anfechten zu wollen.

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(Foto: picture-alliance/dpa)
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Die britische Regierung kann nach einem Gerichtsurteil den EU-Austritt nicht im Alleingang ohne Zustimmung des Parlaments auslösen. Der Londoner High Court gab einer Klage in diesem hoch brisanten Verfassungsstreit statt, der den Brexit-Zeitplan und eventuell den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union an sich in Frage stellen könnte. Zur Begründung erklärten die Richter, sie akzeptierten die von der Regierung vorgebrachten Argumente nicht. 

May: "Ausschließlich Sache der Regierung"

Premierministerin Theresa May lehnt eine Abstimmung im Londoner Unterhaus über den Beginn der Austrittsverhandlungen gemäß Artikel 50 des Lissabon-Vertrags bislang ab. Das sei "ausschließlich Sache der Regierung", argumentiert sie. Das Parlament werde aber "zu Wort kommen", hatte sie angekündigt. May ließ umgehend ankündigen, in der Sache nun den Obersten Gerichtshof einzuschalten. Laut einem Anwalt der Regierung ist dort für eine Anhörung bereits ein Zeitfenster Anfang Dezember reserviert. 

Sollte das Urteil bestätigt werden, könnte es dem Parlament einen mächtigen Hebel in die Hand geben, um die Verhandlungsstrategie der Regierung über den EU-Austritt zu beeinflussen. Brexit-Befürworter befürchten gar, der Ausstieg des Landes könne ganz vereitelt werden. Die Mehrheit der Abgeordneten in beiden Kammern gilt als Brexit-Gegner.

Eine Fondsmanagerin unter den Klägern

Die Investmentmanagerin Gina Miller (Foto: Picture-Alliance/D. Lipinski/PA via AP)
Die Investmentmanagerin Gina Miller Bild: Picture-Alliance/D. Lipinski/PA via AP

Als Klägerin trat unter anderem die Investment-Managerin Gina Miller auf. Sie hatte argumentiert, das Parlament dürfe bei einer weitreichenden Entscheidung wie dem Austritt aus der Europäischen Union nicht umgangen werden. May wiederum warf den Beschwerdeführern vor, den im EU-Austrittsreferendum geäußerten Volkswillen unterlaufen zu wollen. Handelsminister Liam Fox äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung der Londoner Richter: "Die Regierung ist entschlossen, den Ausgang des Referendums zu respektieren." Sie werde ihr weiteres Vorgehen in dieser schwierigen Rechtsmaterie nun sorgsam abwägen. 

Die britische Premierministerin Theresa May
Die britische Premierministerin Theresa May Bild: Picture-Alliance/AP Photo/A. Grant

Auch aus Mays Fraktion fordern viele Abgeordnete eine Mitsprache über die Verhandlungsstrategie der Regierung. Das lehnte May bislang mit dem Argument ab, eine öffentliche Debatte im Parlament über die Brexit-Strategie der Regierung schade deren Verhandlungsposition. Es werde "keine laufenden Kommentare" zum Prozess der Brexit-Verhandlungen geben. Die Briten hatten im Juni in einem Referendum für den Brexit votiert. May will den Antrag bei der EU bis Ende März 2017 stellen. 

Deutsche Politiker verlangen von London Klarheit

Die Einbeziehung des britischen Parlaments in den Brexit-Prozess wird nach Ansicht des SPD-Politikers Axel Schäfer den Austritt des Landes indes nicht verhindern. "Ich erwarte nicht, dass das Unterhaus den Brexit-Prozess aufhalten wird, für den es eine Mehrheit im Referendum und in der jetzigen Regierung gibt", sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. "Jetzt muss eine verantwortungslose Regierung zeigen, dass sie Verantwortung übernimmt", fügte er hinzu. Es sei Aufgabe von May, eine Mehrheit im Unterhaus für ihren Kurs zu organisieren.

Auch der Vorsitzende des Europa-Ausschusses, Gunther Krichbaum, erwartet keine Kursänderung. Er glaube nicht, dass der Supreme Court den Klägern recht geben werde, sagte der CDU-Politiker. Zudem würden sich die Parlamentarier wahrscheinlich nicht gegen das Ergebnis des Brexit-Referendums stellen wollen. Schäfer und Krichbaum warnten zudem übereinstimmend vor weiteren Verzögerungen im Austrittsprozess. Beide verlangten, bis Ende März kommenden Jahres Klarheit über den Kurs Großbritanniens zu haben. Ansonsten drohe das vom früheren Premier David Cameron angerichtete Chaos sich auch noch auf die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 auszuwirken, so Krichbaum. Laut EU-Vertrag muss ein Austrittsabkommen innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.

sti/gri (afp, dpa, rtr)