Fall Maddie: Verdächtiger bleibt in Haft
20. November 2020Das Urteil wegen Vergewaltigung einer 72-Jährigen gegen den deutschen Verdächtigen im Fall Maddie bleibt bestehen. Die Überprüfung habe keine Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit. Der 43-jährige Deutsche bleibt damit weiter in Haft. Die Mordermittlungen im Fall Madeleine McCann gegen Christian B. laufen unabhängig davon weiter.
Nach Angaben der Justiz hatte der Mann 2005 in Portugal eine damals 72 Jahre alte US-Bürgerin vergewaltigt. Das Landgericht Braunschweig verurteilte ihn 2019 dafür zu sieben Jahren Haft. Der Mann forderte daraufhin vor dem BGH, das Vergewaltigungsurteil gegen ihn aufzuheben, weil er ursprünglich wegen einer anderen Tat an Deutschland ausgeliefert worden war.
Früheres Urteil ist rechtskräftig
Der BGH setzte das Verfahren aus und fragte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, ob das Vergewaltigungsurteil mit EU-Recht vereinbar sei. Weil die dortigen Richter dies bejahten, überprüfte der BGH die Entscheidung des Landgerichts nur noch auf Formfehler. Da er keine fand, ist das Urteil rechtskräftig.
Der 43-Jährige sitzt noch bis Anfang Januar wegen eines Drogendelikts in Kiel in Haft. Er war 2011 wegen Drogenbesitzes zu einem Jahr und neun Monaten im Gefängnis verurteilt worden. Erst am Donnerstag lehnte das Braunschweiger Landgericht eine Aussetzung der verbliebenen Strafe zur Bewährung ab. Dies könne "unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht verantwortet werden", teilte das Gericht in der niedersächsischen Stadt mit. Christian B. habe früher bereits Bewährungen gebrochen. Damit bleibt B. im Gefängnis und tritt nach Verbüßung seine nächste Haftstrafe wegen Vergewaltigung an.
Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft betrachtet den Deutschen als Verdächtigen in dem spektakulären Kriminalfall um das Verschwinden von Madeleine McCann im Jahr 2007. Sie geht davon aus, dass er das dreijährige Mädchen ermordete. Der Mann ist vielfach und erheblich vorbestraft, unter anderem auch wegen Sexualdelikten an Kindern. Er hielt sich früher oft in Portugal auf, wo er nach Erkenntnissen deutscher Ermittler in Ferienanlagen und Hotels einbrach. Aus einer derartigen Anlage verschwand auch Maddie. Ein Haftbefehl wurde deswegen bisher allerdings nicht erwirkt. Ohne seine früheren Verurteilungen säße der Mann also nicht in Untersuchungshaft, sondern wäre auf freiem Fuß.
kle/wa (afp, dpa)