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EU ermittelt gegen Amazon wegen E-Books

11. Juni 2015

Amazon ist der wichtigste E-Book-Händler in Europa. Die EU-Kommission untersucht nun, ob das Unternehmen seine dominante Stellung ausnutzt, um den Wettbewerb zu beschränken.

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Kindl Ebook
Bild: picture-alliance/dpa

Die EU hat gegen den Versandhandelsriesen Amazon ein Wettbewerbsverfahren wegen seines Vertriebs elektronischer Bücher (E-Books) eingeleitet.

Es bestehe der Verdacht, dass Klauseln zwischen dem US-Unternehmen und Verlagen den Wettbewerb beeinträchtigten und den Kunden schadeten, teilte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Amazon wies diesen Verdacht umgehend zurück.

In dem Verfahren will die Behörde zunächst die Märkte für englisch- und deutschsprachige E-Books unter die Lupe nehmen, da sie in Europa den größten Anteil haben.

Amazon wiederum ist nach EU-Angaben der größte Vertreiber elektronischer Bücher in Europa.

Margrethe Vestager
Wettbewerbskommissarin Margrethe VestagerBild: Dunand/AFP/Getty Images

Der Erfolg des Online-Versandhändlers auf diesem Feld sei an sich noch kein Problem, stellte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager klar.

Anstoß nimmt die Kommission aber an bestimmten Klauseln in Verträgen zwischen Amazon und Verlagen.

Demnach müssen die Verlage Amazon darüber informieren, welche Konditionen sie mit dessen Wettbewerbern abmachen, und für Amazon dann mindestens ebenso gute Konditionen sicherstellen.

Die Kommission will prüfen, ob dies "den Wettbewerb zwischen verschiedenen E-Book-Händlern beschränken und für die Verbraucher eine geringere Auswahl zur Folge haben" kann. Derzeit gebe es dafür aber noch keinen Beweis.

Offenes Verfahren

"Amazon hat ein erfolgreiches Geschäft aufgebaut", sagte Vestager. "Allerdings ist es meine Aufgabe, sicherzustellen, dass sich die Vereinbarungen von Amazon mit Verlagen nicht nachteilig auf die Verbraucher auswirken, indem sie andere E-Book-Händler hindern, Innovation zu schaffen und Amazon im Wettbewerb die Stirn zu bieten."

Der Ausgang der Untersuchung sei offen, betonte die EU-Kommission. Eine Frist für den Abschluss gibt es nicht. Sollte sich der Verdacht der EU-Behörde bestätigen, droht Amazon am Ende des Verfahrens ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Unternehmen können die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.

Nach Angaben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hatten E-Books im vergangenen Jahr einen Anteil von 4,3 Prozent am deutschen Buchmarkt, Schul- und Fachbücher nicht eingerechnet.

Bereits 2011 hatte die EU ein anderes Wettbewerbsverfahren zu E-Books eingeleitet. Sie vermutete, dass der US-Konzern Apple mit fünf Verlagen, darunter dem deutschen Georg-von-Holtzbrinck-Konzern, wettbewerbswidrige Absprachen getroffen haben könnte.

Der Fall wurde dadurch abgeschlossen, dass sich die Unternehmen schließlich zu bestimmten Verpflichtungen bereit erklärten, mit denen sie die Bedenken der Kommission ausräumten.

bea/ul (dpa, afp, reuters)