Mehr Rechte im Kampf gegen Kindesmissbrauch
17. Januar 2020Wenn Erwachsene im Internet Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen mit dem Ziel des möglichen Missbrauchs, heißt das "Cybergrooming". Bisher war es nicht strafbar, wenn eine Person mit einem erwachsenen Lockvogel chattete, der sich als Kind ausgab. Nun hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das schon den Versuch unter Strafe stellt, sexuelle Kontakte zu Kindern im Internet anzubahnen. Dafür stimmten die Regierungsfraktionen SPD und Union sowie die AfD.
Außerdem sollen sich verdeckte Ermittler künftig mit künstlich erzeugten Videos und Fotos von sexuellem Kindesmissbrauch in Internetforen einschleichen dürfen. Hintergrund ist, dass für den Zugang zu solchen Portalen oft als Vertrauensbeweis verlangt wird, selbst entsprechende Bilder und Videos hochzuladen. Dies wird "Keuschheitsprobe" genannt. Hier war für Ermittler bisher Schluss, da sie dazu selbst eine Straftat hätten begehen müssen. Diesen Teil des Gesetzes verabschiedete das Parlament einstimmig.
Wenn sich die Taten nicht anders aufklären lassen, soll künftig erlaubt sein, solche Videos und Fotos am Computer herzustellen und mit Zustimmung eines Gerichts zu veröffentlichen. Dabei dürfen aber keinerlei Abbildungen von echten Kindern verwendet werden.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, warb für die Pläne. Wenn sich Ermittler mit künstlichen Missbrauchsvideos Zugang zu Internetforen verschafften, bewegten sie sich zwar an der Grenze des Rechtsstaats. "Aber wir sollten uns dieser Möglichkeit der Verbrechensbekämpfung nicht berauben", betonte Rörig.
Zustimmung von Kinder-Lobbyisten
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte die Maßnahmen als einen guten ersten Schritt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder im Internet mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln geschützt werden. Vizepräsidentin Anne Lütkes forderte aber auch, dass mehr Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften nötig seien.
Ebenso sprach sich der Kinderschutzbund trotz zahlreicher Bedenken dafür aus, im Kampf gegen Kindesmissbrauch auch Lockvögel und animierte Bilder einzusetzen. "Unser Rechtsstaat muss auch im Netz handlungsfähig bleiben", forderte Verbandspräsident Heinz Hilgers. Derzeit könnten Täter im sogenannten Darknet "völlig ungeniert und unbehelligt Gewaltdarstellungen austauschen".
ust/rb (dpa, kna, phoenix)