Edathy "hinreichend tatverdächtig"
19. November 2014Seit neun Monaten hält sich Sebastian Edathy irgendwo in Europa versteckt vor der Öffentlichkeit. Nun muss der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete zurück nach Deutschland. Denn seit diesem Dienstag ist klar: Vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden hat sich Edathy wegen des Verdachts zu verantworten, Kinderpornografie besessen zu haben. Der Prozess soll am 23. Februar 2015 beginnen. Und schon am 18. Dezember ist er als Zeuge in den Bundestagsuntersuchungsausschuss geladen, der klären soll, ob er womöglich vor den Ermittlungen gewarnt worden war.
In der Bundespressekonferenz
Diesen 18. Dezember, also wenige Tage vor Weihnachten, will Edathy zu seinem ersten öffentlichen Auftritt seit langem nutzen, zu seiner ersten öffentlichen Erklärung. Dies kündigte der 45-Jährige überraschend auf seiner Facebook-Seite an: Vor seinem "Besuch" im Untersuchungsausschuss stehe er am 18. Dezember in der Bundespressekonferenz für ein Statement und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung, so Edathy.
Der frühere SPD-Politiker hat den Besitz von Nacktbildern zwar zugegeben. Aber der Sohn eines aus Indien stammenden Pfarrers und einer deutschen Mutter hat immer betont, dass sich darunter keine strafbaren Kinderpornos befänden. Ins Visier der Behörden war er erstmals geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte.
Wegen des Prozesses in seinem Heimatland Niedersachsen könnte sich Edathy in Berlin zwar auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen. Genau wie knapp acht Wochen später in Verden muss er aber dennoch persönlich erscheinen. Und der Ex-Politprofi will offenbar reden, wie die Ankündigung seiner Pressekonferenz zeigt. Damit endet das monatelange Versteckspiel - denn wo genau sich Edathy aufhält, wissen wohl nur enge Freunde und sein Anwalt.
Es war schon von Verschleppung die Rede
Das Gericht in Verden hat sich viel Zeit gelassen, 126 Tage sind seit der Anklageerhebung ins Land gezogen. Der Vorwurf übermäßiger Eile dürfte damit keine Chance haben. Im Gegenteil war das Pendel zuletzt in die andere Richtung ausgeschlagen: Kritik am Arbeitstempo des Landgerichtes machte die Runde, von Verschleppung war die Rede. Die Kammer sei derzeit außerordentlich ausgelastet, verteidigte sich das Gericht noch in der Vorwoche.
Edathys bisherige Unschuldsbekundungen haben durch die Zulassung der Anklage einen herben Dämpfer erhalten. Wie schon die Staatsanwaltschaft Hannover kommt das Gericht aufgrund der gesammelten Beweismittel - Sicherungskopien von Edathys Bundestags-Computer - zu dem Schluss, der 45-Jährige erscheine "hinreichend tatverdächtig". Laut Anklageschrift soll er Kinderpornos von russischen Internetseiten heruntergeladen haben, berichtete zuletzt das Magazin "Spiegel". Laut Strafgesetzbuch drohten ihm bis zu zwei Jahre Haft. Sollte er verurteilt werden, könnte er auch seine SPD-Parteimitgliedschaft verlieren. Das Verfahren läuft bereits.
ml/gmf (dpa, afp)