Für Edathy wird es eng
17. Juli 2014Dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy soll wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos der Prozess gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen den 44-Jährigen erhoben. Das zuständige Landgericht in Verden bestätigte den Eingang des Schreibens. Edathy könnte eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen.
Wie die Staatsanwaltschaft Hannover mitteilte, wird Edathy konkret vorgeworfen, über seinen Bundestagslaptop vom 1. bis 10. November 2013 an sechs Tagen "jugendpornografische" Dateien heruntergeladen zu haben. Die Ermittler sollen dieses Material auf einer Sicherungskopie des Laptops gefunden haben. Der SPD-Politiker hatte den Computer im Februar als gestohlen gemeldet. Die Verbindungsdaten machen es den Ermittlern aber auch im Nachhinein möglich, einzelne Seitenaufrufe nachzuvollziehen.
Edathy, der die Vorwürfe bestreitet, hatte im Februar sein Bundestagsmandat niedergelegt. Kurz danach waren Wohnung und Büros Edathys in Niedersachsen und in Berlin durchsucht und Beweismaterial sichergestellt worden. Er war ins Visier der Behörden geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte. Dort soll er laut Staatsanwaltschaft zwischen 2005 und 2010 mindestens 31 Videos oder Fotosets gekauft haben. Darauf sollen unbekleidete Kinder im Alter zwischen neun und 14 Jahren zu sehen gewesen sein.
Auch ein Untersuchungsausschuss
Edathy wirft der Staatsanwaltschaft Hannover vor, bei den Ermittlungen seine Immunität als Bundestagsabgeordneter missachtet zu haben. Außerdem beklagt er, dass die Ermittler Details der Vorwürfe an die Öffentlichkeit gegeben und damit seinen Ruf zerstört hätten. Der genaue Aufenthaltsort des früheren Bundestagabgeordneten ist unklar, laut Medienberichten soll er sich in Südeuropa aufhalten.
Mit der Edathy-Affäre beschäftigt sich derzeit auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestages. Das Gremium soll unter anderem die Rolle des Bundeskriminalamts und anderer Behörden untersuchen und der Frage nachgehen, ob der SPD-Politiker vor den Ermittlungen gewarnt wurde.
Im Zuge der Affäre war im Februar Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich zurückgetreten. Der CSU-Politiker hatte noch als Bundesinnenminister den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel darüber informiert, dass der Name Edathys bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht sei. Gegen Friedrich wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des Geheimnisverrats aufgenommen.
gmf/cr/sc (dpa, afp)