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Debatte über Sterbehilfe-Gesetz

17. Juni 2015

Das Thema Sterbehilfe ist nicht nur moralisch heikel und umstritten, auch gesetzlich fehlen klare Regelungen. Diese will der Bundestag nun schaffen - und berät über ein entsprechendes Gesetz.

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Symbolbild Sterbehilfe (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Insgesamt vier Positionen liegen dem Bundestag zum Umgang mit Sterbenden und Schwerstkranken vor. Nun soll über einen ersten Vorschlag beraten werden. Der kommt von einer fraktionsübergreifenden Gruppe um den Bundestagsvizepräsidenten und CDU-Politiker Peter Hintze und die SPD-Politiker Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und Carola Reimann. Der Gesetzentwurf definiert unter anderem Bedingungen, unter denen Ärzte unheilbar erkrankten Patienten Beihilfe zum Suizid leisten dürfen.

Hilfe "beim friedlichen Entschlafen"

Hintze erläuterte, das Gesetz solle Ärzte umfassend absichern: "Wir wollen eine zivilrechtliche Regelung, die das Arzt-Patienten-Verhältnis schützt und sicherstellt, dass ein todkranker Mensch, der schwere Qualen leidet und dem die Palliativmedizin nicht helfen kann, seinen Arzt bitten darf, ihm beim friedlichen Entschlafen zu helfen." Strafrechtlich sei das heute zulässig, aber das ärztliche Standesrecht sei "da sehr unterschiedlich", betonte der CDU-Politiker. So sei die ärztliche Hilfe beispielsweise in Bayern erlaubt, in Berlin aber nicht. Mit einer Regelung im Zivilrecht wolle man "den Arzt vor standesrechtlichen Sanktionen schützen, wenn er dem Patientenwunsch folgt", führte Hintze aus.

Eine solche ärztliche Beihilfe zum Suizid lehnte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, jedoch entschieden ab. "Man soll nicht durch den Arzt sterben, sondern an der Hand des Arztes in den Tod begleitet werden", entgegnete der Mediziner. Ärzte sollten "dem Patienten helfen, ihn begleiten, aber nicht ihn umbringen", sagte er. Deswegen gebe es Methoden der Palliativmedizin, welche die Schmerzbehandlung Schwerkranker zur Aufgabe haben. Wer ärztliche Sterbehilfe zum normalen Umgang mache, müsse darüber hinaus befürchten, dass Menschen aus sozialem Druck zum Suizid gedrängt würden.

Peter Hintze bei einer Bundestagsdebatte zu Sterbehilfe (Foto: dpa)
Peter Hintze setzte sich bereits bei früheren Bundestagsdebatten für eine Neuregelung der Sterbehilfe einBild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrczenka

"Auch im Sterben gut versorgt"

Der Gesetzesentwurf der Gruppe um Hintze enthält eine ganze Reihe von Maßnahmen der Hospiz- und Palliativversorgung. Ziel sei es, dass "alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut versorgt und begleitet sind", so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Im Gesetzestext der Regierung ist von einem flächendeckenden Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland die Rede. Dabei soll die Vernetzung zwischen medizinischen, pflegerischen und hospizlichen Leistungen verbessert werden.

Mängel bei der Versorgung Sterbenskranker gibt es besonders im ländlichen Raum. Daher müsse die ambulante Palliativversorgung weiterentwickelt und die stationäre Hospizarbeit finanziell stärker gefördert werden. Pflegeheime sollen ihren Bewohnern zudem "ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot über Hilfen und Angebote zur Betreuung in der letzten Lebensphase" machen können, heißt es im Entwurf. Diese Regelversorgung soll Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung werden.

Weitere Schritte

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Lukas Radbruch, begrüßte generell die geplanten Verbesserungen. Im Deutschlandfunk räumte er jedoch ein: "Wir haben nicht genügend ausgebildete Leute, wir haben zu wenige Dienste, zu wenig Personal." An diesen Stellen forderte er weitere Schritte. Erst die Praxis werde zudem zeigen, wie genau Krankenkassen den allgemeinen Anspruch auf eine Palliativversorgung auslegen.

nin/se (dpa, kna, epd)