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Politik

Familiennachzug ab August wieder möglich

15. Juni 2018

Mit einer klaren Mehrheit von 370 Stimmen votierte der Bundestag für die Neuregelung. Am neuen Gesetz scheiden sich jedoch weiterhin die Geister - was auch an Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit liegt.

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Syrische Flüchtlinge in Deutschland Familiennachzug (Foto: picture-alliance/dpa/P. Pleul)
Bild: picture-alliance/dpa/P. Pleul

Ab August können Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus und eng befristetem Bleiberecht wieder ihre Angehörigen nachholen. Pro Monat sollen aber bundesweit nur 1000 Angehörige einreisen dürfen. Das hat der deutsche Bundestag beschlossen. Die Abgeordneten billigten die Neuregelung mit 370 Ja-Stimmen, 279 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.

Derzeit ist der Familiennachzug für diese Flüchtlingsgruppe ausgesetzt - bis auf wenige Härtefälle. Union und SPD hatten 2016 angesichts hoher Asylzahlen beschlossen, dass Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus und eng befristetem Bleiberecht - sogenannte subsidiär Schutzberechtigte - ihre Angehörigen für zwei Jahre nicht nachholen dürfen. Unter ihnen sind viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien.

Gesetzentwürfe von FDP und Linke fanden keine Mehrheit

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), nannte das Gesetz einen guten Kompromiss. Gleichzeitig sagte Mayer, er sei "froh, dass es dabei bleibt, dass es keinen Rechtsanspruch gibt". Diesen Anspruch hatte es für subsidiär geschützte Flüchtlinge zwischen August 2015 und März 2016 gegeben. Nach Berechnungen von Experten bedeutet die  eschränkung auf 1000 Angehörige im Monat für viele Flüchtlinge jahrelanges Warten auf ein Wiedersehen mit der Familie. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Eva Högl sagte, das Gesetz kombiniere humanitäre Verantwortung mit geordneter Steuerung. Es kämen nur Flüchtlinge nach Deutschland, die nicht im Mittelmeer ertrunken oder auf der Balkan-Route gestrandet seien, oft nur eine Person aus einer Familie. "Und für sie ist dieses Gesetz", sagte sie.

Keine Mehrheit fanden Gesetzentwürfe von FDP und Linken. Die FDP-Fraktion wollte den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für weitere zwei Jahre aussetzen, aber zugleich Ausnahmen zulassen. Die Linke wollte dagegen die Aussetzung des Familiennachzugs mit sofortiger Wirkung aufheben.

nob/sam (epd, dpa, rtr, afp)