Bundesrat kritisiert Gesetz zum Familiennachzug
8. Juni 2018Konkret forderte die Länderkammer mehr Mitsprache bei den Kriterien für die Auswahl der monatlich 1000 Angehörigen, die nach Deutschland ziehen können sollen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müsse geprüft werden, "in welcher Weise ein transparentes und mit den Ländern abgestimmtes Verfahren zur Festlegung eines Rankings geschaffen werden kann", heißt es in der beschlossenen Stellungnahme. Der erstmals am Donnerstag vom Bundestag beratene Gesetzentwurf lasse offen, wie das für die Auswahl zuständige Bundesverwaltungsamt die geplanten Kriterien gewichten wolle.
Zudem müsse in dem Gesetz deutlicher klargestellt werden, ob die zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis notwendigen humanitären Gründe voll oder nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer. Diese wird nun Bundesregierung und Bundestag zugeleitet. Ob die Stellungsnahme des Bundesrats bei der Verabschiedung der Neureglung berücksichtigt wird, ist offen.
Ramelow: Recht auf Familie ist kein Gnadenakt
Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, den seit 2016 ausgesetzten Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ab August wieder für 1000 Menschen monatlich wieder zuzulassen. Die Neuregelung soll bis Anfang Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, damit sie noch rechtzeitig in Kraft treten kann.
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) kritisierte das von der großen Koalition vorgelegte Gesetz scharf. Durch die Vorlage werde der Nachzug viel zu stark eingeschränkt, sagte er vor der Länderkammer. "Das Recht auf Familie darf kein Gnadenakt sein." Kritisch zeigte sich auch der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP). Der Entwurf sei erneut eine punktuelle Lösung mit unklaren Auswahlkriterien ohne Beteiligung der Länder und mangelnder Berücksichtigung von Integrationsleistungen. "Die Bundesregierung muss unverzüglich mit der Ausarbeitung eines Einwanderungsgesetzes beginnen", forderte Stamp.
Gleichzeitig will der Bundesrat die Ausbildungssitutation von Flüchtlingen und ihren Ausbildungsbetrieben verbessern. Dazu verabschiedeten die Länder einen entsprechenden Antrag aus Baden-Württemberg. Danach soll die Bundesregierung die gesetzlichen Regelungen so ändern, dass Flüchtlinge, die eine Ausbildung oder ein Studium aufgenommen haben, bei der Ausbildungsförderung keine Förderlücke haben. Derzeit kann diese mehr als 15 Monate betragen.
nob/mak (afp/kna)