Haftstrafe für IS-Messerstecherin gefordert
19. Januar 2017Der Angriff am 26. Februar 2016 war aus Sicht der Anklage eine "Märtyreroperation" für die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS). Ermittler werten den Überfall auf einen Bundespolizisten im Hauptbahnhof von Hannover als die erste vom IS in Deutschland in Auftrag gegebene Terroraktion. Der Beamte überlebte lebensgefährlich verletzt. Die mutmaßliche Täterin, die heute 16-jährige deutsch-marokkanische Gymnasiastin Safia S., soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft nach Jugendstrafrecht für sechs Jahre hinter Gitter.
Gescheiterte Ausreise nach Syrien
Die Jugendliche habe sich des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gemacht, erklärte der Vertreter der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Celle. Sie sei während eines Türkei-Besuchs von IS-Mittelsmännern angestiftet worden. Das Mädchen wollte offenbar auf eigene Faust weiter in von den Dschihadisten kontrolliertes Gebiet in Syrien, war aber von der Mutter aufgespürt und nach Deutschland zurückgebracht worden.
Die Schülerin hat die Tat eingeräumt und sich in einem Brief aus der Untersuchungshaft bei dem Polizisten entschuldigt. Der 34 Jahre alte Beamte war durch eine Stichwunde am Hals lebensbedrohlich verletzt worden. Vermutlich hatte es die Angreiferin auf die Waffe des Polizisten abgesehen. Ein Kollege hatte Safia S. damals überwältigt.
Weitere Bluttat in Hannover geplant?
Für den als Mitwisser mitangeklagten 20-jährigen Deutsch-Syrer Mohamad Hasan K. fordert die Anklage drei Jahre Haft wegen der Nichtanzeige einer geplanten Straftat. Gegen ihn ermittelt die Bundesanwaltschaft weiterhin, weil er mit den angeblichen Terrorplänen zu tun haben könnte, die zur Absage des Fußball-Länderspiels in Hannover im November 2015 führten.
Der Prozess findet wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. An dem Prozess nahm ein Islamwissenschaftler und eine Jugendpsychiaterin teil, die die geistige und sittliche Reife der Angeklagten beurteilte. An diesem Freitag werden die Plädoyers der Verteidiger erwartet. Die Urteile sollen kommende Woche gesprochen werden.
SC/jj (afp, dpa, epd)