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Zähes Ringen um NPD-Verbotsverfahren

Marcel Fürstenau1. Februar 2013

Alle halten die rechtsextreme Partei für verfassungsfeindlich, dennoch warnen mehrere Abgeordnete vor den Risiken eines weiteren Gerichtsverfahrens. Wie sich das Parlament entscheiden wird, ist weiter offen.

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Thomas Opermann (SPD) gestikuliert während der NPD-Debatte im Bundestag. (Foto: Sven Hoppe / dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die 16 Bundesländer haben sich bereits im Dezember einhellig für einen zweiten Verbotsantrag gegen die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ausgesprochen, der Bundestag aber lässt sich mit seiner Entscheidung weiterhin Zeit. Am Freitag (01.02.2013) sprachen sich die Parlamentarier lediglich dafür aus, dem Innen- und Rechtsausschuss einen Prüfauftrag über die Erfolgsaussichten zu erteilen. Den entsprechenden Antrag hatten die Sozialdemokraten gestellt.

Grundlage für das nun gewählte Verfahren sollen die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sein. Deren im Auftrag der Innenminister gesammeltes Material spricht aus Sicht der Bundesländer zwar eindeutig für einen zweiten Verbotsantrag, unter den Bundestagsabgeordneten ist diese Einschätzung aber umstritten. Der erste Versuch, die im Rahmen des Parteiengesetzes auch mit Steuermitteln finanzierte NPD zu verbieten, war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Grund dafür war, dass belastendes Material zu großen Teilen von NPD-Funktionären stammte, die gleichzeitig Spitzel (V-Leute) des Verfassungsschutzes waren.

Merkel bremst im NPD-Verbotsverfahren

SPD kritisiert Kanzlerin

Thomas Oppermann (im Artikelbild), Geschäftsführer der SPD im Bundestag, begründete den parlamentarischen Vorstoß seiner Fraktion damit, die Bundesregierung und der Bundestag müssten eine gemeinsame Haltung einnehmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) warf Oppermann vor, sich nicht eindeutig zu positionieren. Merkel hatte bereits kurz vor Weihnachten angekündigt, das Kabinett werde im Frühjahr entscheiden, ob es sich einem Antrag für ein NPD-Verbotsverfahren anschließen werde.

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), betrachtet ein mögliches Verbotsverfahren als "klassische Aufgabe" der Exekutive. Die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder seien dafür zuständig, belastendes Material zu sammeln und zu bewerten. Parlamentarier verfügten über keine eigenen Erkenntnisse. Einen Verbotsantrag sehe er "sehr, sehr skeptisch", sagte Bosbach.

Wolff dagegen, Wieland dafür

Der Freidemokrat Hartfrid Wolff gehört zu den erklärten Gegnern eines NPD-Verbotsverfahrens. Man müsse sich schon die Frage stellen, ob damit "nur eine Hülle beseitigt werde, das Grundproblem aber weiterbesteht". Eine Gesinnung kann man nicht verbieten, sagte Wolff. Von einen "riskanten Weg" sprach Hans-Peter Uhl (CSU). In den USA oder Großbritannien sei ein Parteienverbot undenkbar. Käme es in einer Demokratie dazu, wäre das "Bevormundung des Wählers", meinte Uhl.

Verständnis für die Bedenken seiner Kollegen äußerte Wolfgang Wieland von den Grünen, der sich selbst als "leidenschaftlichen" Befürworter eines Verbotsverfahrens bezeichnete. Eindringlich warnte er davor, die NPD isoliert zu betrachten. Verbindungen zur der 2011 aufgeflogenen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) seien offensichtlich, sagte Wieland unter Hinweis auf den ehemaligen NPD-Funktionär Ralf Wohlleben. Er muss sich wie die Hauptangeklagte Beate Zschäpe voraussichtlich im Frühjahr vor dem Oberlandesgericht München wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verantworten.